Windkraft: "Wegweisendes Urteil für den Fledermausschutz"

Tote Fledermaus unter einer Windkraftanlage im Windpark Vier Fichten. (Quelle BI)

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"Durch Windkraftanlagen sterben in Deutschland pro Jahr mehrere Hunderttausend Fledermäuse. Um die Vorgaben des Tötungsverbots im Bundesnaturschutzgesetz wenigstens ansatzweise einzuhalten, wird den Betreibern im Genehmigungsbescheid vorgegeben, die Anlagen bei massivem Fledermausflug abzuschalten. Dies ist auch bei der Genehmigung des Windparks Rosskopf in Flörsbachtal erfolgt", so die Bürgerinitiative "Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V." in einer Pressemitteilung.



Allerdings habe sich die Naturenergie Main-Kinzig, eine Beteiligung der Kreiswerke Main-Kinzig, in den vergangenen Jahren beharrlich geweigert, Informationen über die Wirksamkeit der Vorgaben der Öffentlichkeit zu Verfügung zu stellen: "In einem für den Naturschutz wegweisenden Urteil hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt die Naturenergie Main-Kinzig dazu verurteilt, der BI Windkraft im Spessart das angefragte Gutachten zum Gondelmonitoring zum Schutz der Fledermäuse zur Verfügung zu stellen. Damit ist für die Öffentlichkeit der Weg frei, konstruktive Kritik an der Umsetzung der vorgegebenen Maßnahmen zu üben. Das Hessische Umweltformationsgesetz (HUIG) gibt vor, dass prinzipiell umweltrelevante Informationen, beispielsweise zum Betrieb von Windkraftanlagen, auf Anfrage umgehend Privatpersonen sowie anerkannten Natur- und Umweltschutzverbänden wie der BI Windkraft im Spessart zur Verfügung gestellt werden müssen. Leider haben die Kreiswerke in den letzten Jahren immer wieder versucht, diese Transparenzvorgabe des Gesetzgebers durch diverse Tricks zu umgehen. Gutachten wurden bis zur Sinnlosigkeit geschwärzt. Oft wurde der BI auch vorgeworfen, über die Gutachten nur die Kreiswerke in Misskredit bringen zu wollen. Oder wie im jetzt verhandelten Fall, wo bei einem HUIG-Antrag der BI seitens der Kreiswerke das Urheberrecht vorgeschoben wurde, um das zur Einsicht beantragte Gutachten zum Fledermausschutz an den Windkraftanlagen in Flörsbachtal geheim zu halten“, fasst der BI Vorsitzende Dr. Berthold Andres seinen Ärger zusammen.

Der Vorstand der BI hatte deshalb vor gut anderthalb Jahren beschlossen, gegen den Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zu klagen. "In dem nun vorliegenden Urteil wird die Naturenergie Main-Kinzig, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oliver Habekost, dazu verpflichtet, der BI Windkraft im Spessart das angefragte Gutachten zur Verfügung zu stellen. Das Gericht hat hier sehr eindeutig klargestellt, dass bei der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und dass somit ein Privatinteresse an einer Nichtveröffentlichung von Gutachten zurückstehen muss. Dieses Urteil stärkt grundlegend das Recht von Natur- und Umweltschutzverbänden wie der BI auf einen freien Zugang zu umweltrelevanten Informationen. Unabhängig von dem jetzt für uns als Naturschützer sehr erfreulichen Urteil, könnten wir gemeinsam für die Fledermäuse viel mehr erreichen, wenn die Naturenergie Main-Kinzig endlich mehr Geld in den Fledermausschutz investieren würde, anstatt in Rechtsanwälte“, bringt Dr. Yvonne Walther - Biologin und Mitglied der BI Windkraft im Spessart - ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die Kreiswerke beim Naturschutz künftig bei der Zusammenarbeit mit Natur- und Umweltschutzverbänden mehr auf Kooperation statt Konfrontation setzen.

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Tote Fledermaus unter einer Windkraftanlage im Windpark Vier Fichten. (Quelle BI)


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