Hessen für Strafbarkeit illegaler Autorennen

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Hessens Justizministerin kündigte heute an, das Thema „Illegale Autorennen“ auf die Tagesordnung der in dieser Woche (21./22. Juni 2017) anstehenden Justizministerkonferenz zu setzen.



„Das Phänomen illegaler Autorennen nimmt seit Jahren zu. Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Teilnahme und Organisation solcher illegalen Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt (BR-Drs. 362/16). Der Deutsche Bundestag hat diesen wichtigen Gesetzentwurf bisher nicht aufgegriffen. Der Antrag auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister soll deshalb noch einmal auf die Aktualität und Notwendigkeit dieses Themas hinweisen und den Deutschen Bundestag an seine Pflicht erinnern, Gesetzentwürfe des Bundesrates in angemessener Frist zu beraten“, so Eva Kühne-Hörmann.

„Ob Berlin, Köln, Mönchengladbach oder Kassel. Wir wissen, dass in vielen Städten sogenannte illegale Autorennen veranstaltet werden. Da ist viel jugendlicher Leichtsinn im Spiel. Es geht aber auch um Geld und Wetten. Das Risiko, was von solchen Kraftfahrzeugrennen ausgeht, ist dabei enorm. Immer wieder müssen wir von Toten und Verletzten infolge solcher Rennen hören. Gerade in den jüngsten Fällen waren es unbeteiligte Fußgänger oder Fahrradfahrer, die durch das unverantwortliche Verhalten der Täter zu Schaden gekommen sind. Es ist mir unverständlich, warum der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesrates vom September 2016 noch immer nicht aufgegriffen und umgesetzt hat“, so die Justizministerin.

„Illegale Autorennen werden bisher nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das bedeutet, dass den teilnehmenden Fahrern ein Bußgeld von bis zu 400 Euro und ein Monat Führerschein-Entzug drohen. Das ist angesichts der hohen Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Dritter ein zu geringes Strafmaß. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die Teilnahme und Organisation solcher Rennen in das Kernstrafrecht aufzunehmen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht, wenn ein Mensch zu Tode kommt“, erläuterte Eva Kühne-Hörmann.

„Der Gesetzentwurf hat auch das Ziel, endlich Klarheit zu schaffen. In der Rechtsprechung werden bisher unterschiedliche Auffassungen vertreten. Der Gesetzentwurf soll deshalb sowohl gesetzgeberische Klarheit schaffen, als auch ein deutliches gesellschaftliches Zeichen gegen dieses Phänomen setzen. Illegale Autorennen sind eben keine Kavaliersdelikte. Sie stellen ein erhebliches Risiko für Dritte dar und gehören deshalb durch das Kernstrafrecht sanktioniert“, so die Justizministerin, die auf die aktuelle Vorlage eines Falles aus Köln beim Bundesgerichtshof (BGH) hinwies.


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