Ausbildungslehrgang des Justizvollzugsdienstes

Ausbildung
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Zwei Jahre dauert die anspruchsvolle Ausbildung, will man als Strafvollzugsbeamter in Hessen tätig werden.



Eine Ausbildung, die es in sich hat. Neben einer elfmonatigen Praxisausbildung müssen Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes auch umfangreiche fachtheoretische Lehrgänge durchlaufen. Neben  dem Staats- und Verfassungsrecht, der Sicherheit und Ordnung im Justizvollzug einschließlich der Waffen- und Schießausbildung, müssen künftige Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte auch Lehrgänge im Bereich Psychologie, Kriminologie sowie der Sport- und Gesundheitsförderung absolvieren.

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann überreichte heute den 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des aktuellen Lehrganges ihre offizielle Ernennungsurkunde als Justizvollzugsbeamtin bzw. Justizvollzugsbeamter. „Ich will es mir nicht nehmen lassen, Ihnen an einem so freudigen Tag persönlich zu gratulieren. Sie haben mit dem Bestehen der Prüfung unter Beweis gestellt, dass Sie der fordernden und abwechslungsreichen Tätigkeit im hessischen Justizvollzug gewachsen sein werden.“

„Justizvollzug, das ist keine leichte Aufgabe. Wer sich diesem Themenfeld widmet, weiß, dass er oftmals mit schwierigen Lebensläufen konfrontiert wird. Nicht selten ist der Strafvollzug der vorläufige Endpunkt einer kriminellen Karriere und persönlichen Entwicklung. Fehlende Schulabschlüsse, Analphabetentum, schulische Misserfolge und Drogenkarrieren haben das Leben vieler Inhaftierter vor der Haft geprägt. Wir wollen aber, dass Strafvollzug keine Endstation, sondern Wendepunkt im Leben dieser Menschen ist. Viele Programme vom Erlernen eines regelmäßigen Alltages bis hin zum Schul- und Berufsabschluss helfen dabei, Menschen auf ein straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten. Im Strafvollzug braucht man vor allem eines: Optimismus“, so die Ministerin.

„Wer sich diesen Aufgaben stellt, weiß worauf er sich einlässt. Sie haben von Berufs wegen mit Menschen zu tun, die oft ein erhöhtes Aggressionspotential aufweisen und sich in Haft zudem in einer emotionalen Sondersituation befinden. Sie setzen Sicherheit und feste Regeln genauso durch wie Sie auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet sind. Sie müssen wachsam und fürsorglich auf einmal sein“, so Kühne-Hörmann, die dabei auch auf den gesetzlichen Resozialisierungsauftrag hinwies. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir seit Beginn dieses Jahres diese harte Arbeit auch besser anerkennen können. Die Erhöhung der sogenannten „Gitterzulage“ Anfang des Jahres war überfällig“, betonte Eva Kühne-Hörmann.

Die Ministerin betonte: „Alle theoretischen Konzepte sind nur so gut, wie sie in der Praxis angenommen und umgesetzt werden. Zusätzliche Aufgaben und neue Herausforderungen im Vollzugsalltag umzusetzen, braucht deshalb motivierte und leistungsbereite Bedienstete. Die Gitterzulage ist deshalb nicht nur eine finanzielle Anerkennung, sie ist ein Zeichen des Respekts vor der geleisteten Arbeit das ganze Jahr hinweg.“


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