Landgericht Hanau bereitet über 130 Schöffinnen und Schöffen auf ihre Richteraufgabe vor

Blaulicht
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Am 1. Januar 2024 hat die neue Amtsperiode der im vergangenen Jahr gewählten Schöffinnen und Schöffen begonnen. Insgesamt 216 davon sind in den Strafkammern des Landgerichts Hanau (92 Personen) und den Schöffengerichten der beiden Amtsgerichte Hanau (76) und Gelnhausen (48) eingesetzt. Schöffen haben die gleiche Stimme wie die Berufsrichter. Sie müssen nicht Rechtswissenschaften studiert haben, sondern sollen ihre Lebens- und Berufs-erfahrung einbringen.



Andererseits sind strafgerichtliche Entscheidungen, die regelmäßig tiefgreifend in das Leben und die Freiheit von Menschen eingreifen, im Rechtsstaat an Recht und Gesetz gebunden. Über Menschen zu richten erfordert Mut und kostet viel Zeit. Schöffen sind oft mit schweren Taten und deren Details konfrontiert, ohne darauf in besonderer Weise vorbereitet zu sein. All das macht das Schöffenamt im breiten Spektrum ehrenamtlichen Engagements für unser Ge-meinwesen einzigartig.

Das Landgericht und die Amtsgerichte möchten dieser schwierigen Aufgabe bestmöglich Rechnung tragen und die im Main-Kinzig-Kreis tätigen Schöffen mit den wesentlichen Kennt-nissen, sozialen Kompetenzen versorgen und Wege aufzuzeigen, um sie geeignet seelisch vorzubereiten und aufzufangen, wenn es darauf ankommt. Eine zentrale Veranstaltung mit Unterstützung der Stadt Hanau findet u.a. zu folgenden Themen und Fragen der Schöffen statt am Mittwoch, den 31. Januar 2024, 15.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr im Bürgerhaus Hanau-Wolfgang, Schanzenstraße 8, 63457 Hanau. Über 130 Schöffinnen und Schöffen haben sich dazu bisher bereits angemeldet.

Agenda:
Begrüßung durch den Präsidenten des Landgerichtes, Frank Richter
Grußwort der Stadt Hanau durch Stadträtin Isabelle Hemsley (CDU)
Themen:
- Der gesetzliche Richter: Stellung und Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen
- Organisation und Ansprechpartner: Benachrichtigung von Terminen, Gründe für eine Entbindung, Entschädigung
- Die Hauptverhandlung: Informationen über den Verfahrensstoff, Beweiswürdigung, Beratung
- Klug strafen: Zweck von Strafe, Strafzumessung, Wirksamkeitsstandards, Strafaus-setzung zur Bewährung
- Konsens im Strafverfahren: Einstellungen nach §§ 153, 153a, 154 StPO und Ver-ständigungen
- Skills und Professionalität: Verschwiegenheit, Beeinflussung und Befangenheit
- Emotionen und Grenzen: Unterstützung in schwierigen Fällen
- Come together


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