Prozessauftakt: Steuerhinterziehung in Bordellen in Hanau und Neuberg

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Zu erheblichen Steuerhinterziehungen soll es zwischen 2018 und 2023 in zwei Bordellbetrieben in Hanau und Neuberg gekommen sein. Ab dem 23. April sitzen daher eine Frau und zwei Männer auf der Anklagebank im Landgericht Hanau. Prozessauftakt vor der 5. Großen Wirtschaftskammer ist um 9 Uhr in Saal A 216, Fortsetzungstermine sind für 29.04., 14.05., 16.05., 23.05., 28.05., 10.06., 13.06., 25.06., 27.06., 02.07., 04.07., 09.07. und 11.07. anberaumt.



Die Anklage lautet Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft der im Jahr 1978 in Anshan (China) geborenen Hauptangeklagten und ihren in den Jahren 1963 in Semjonowka (Russland) und 1978 in Jilin (China) geborenen Mittätern vor, im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 13.6.2023 in Hanau, Neuberg, Rüsselheim und anderen Orten Tagesterminwohnungen für Prostituierte unterhalten beziehungsweise deren Betrieb unterstützt zu haben.

Bei den dort beschäftigten Prostituierten soll es sich um chinesische Frauen gehandelt haben, welche – wie den Angeklagten bekannt gewesen sein soll - zu einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht berechtigt gewesen sein sollen. Die Hauptangeklagte soll im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit der Prostituierten Sozialabgaben nicht abgeführt und Steuern verkürzt haben.


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