Volksverhetzung: "Direkt hinrichten..."

Großauheim
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Wegen Volksverhetzung war ein dreifacher Vater aus Großauheim im Amtsgericht Gelnhausen angeklagt. Der 37-Jährige hatte auf Facebook einen Kommentar hinterlassen und laut Staatsanwaltschaft Hanau damit zum Hass aufgerufen. In der Verhandlung entschuldigte er sich allerdings für sein Verhalten und kam mit einer Geldstrafe auf Bewährung davon.



Unter einem Video, das angeblich gezeigt haben soll, wie fünf Araber ein siebenjähriges Mädchen vergewaltigen, hinterließ er am 22. März 2016 folgenden Kommentar: „Direkt hinrichten, diese dreckigen H…“. Dieser Eintrag fiel einem Polizisten auf, der prompt ein Ermittlungsverfahren einleitete. „Ich habe mir das Video angeguckt und einfach meinen Kommentar drunter gesetzt“, gab der 37-Jährige zu, dass dieser Eintrag von ihm stammte. Allerdings sollte dies kein Aufruf zum Hass gewesen sein: „Ich habe nichts gegen Ausländer und trainiere in einem Sport, in dem fast nur Ausländer sind“, habe er sich nichts bei seinem Kommentar gedacht und wohl schon gar nicht damit gerechnet, dass er deswegen knapp ein Jahr später vor Gericht stehen würde. Warum er sich überhaupt für die Nachrichten auf der Facebook-Seite mit dem Namen „Zeig Flagge – Deutschland“ tummelte, wurde er allerdings nicht gefragt. Die Inhalte darauf sind eindeutig gegen Ausländer und Flüchtlinge gerichtet, „wir sind Patrioten und keine Verbrecher. Deutschsein ist kein Verbrechen!“, lautet die Beschreibung dieser Facebook-Seite.

Groß war die Verwunderung bei dem 37-Jährigen, als ihm im Gericht erklärt wurde, dass auf Volksverhetzung eine Mindeststrafe von drei Monaten steht. Die kann in Ausnahmefällen auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden, was Richterin Petra Ockert wie von der Staatsanwaltschaft beantragt auch machte. Der Großauheimer, der zur Tatzeit noch im Gelnhäuser Gerichtsbezirk wohnhaft war, wurde verwarnt und die Verurteilung zu 90 Tagessätzen á zehn Euro und somit insgesamt einer Geldstrafe von 900 Euro bleibt vorbehalten. Die Entscheidung wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt, sollte er in dieser Zeit straffrei bleiben, hat der Facebook-Kommentar keine Folgen für ihn. Das Urteil ist rechtskräftig.


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