Wetteraukreis: Streit über Nachtragshaushalt

Wetterau
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Der Landrat des Wetteraukreises, Joachim Arnold, hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass laut Regierungspräsidium Darmstadt sein eingereichter zweiter Nachtragshaushalt nicht genehmigungsfähig sei.



Dazu Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid: „Über den erst kürzlich vorgelegten Nachtragshaushalt des Wetteraukreises ist noch gar nicht entschieden. Offensichtlich hat Herr Landrat Arnold eine berechtigte fachliche Nachfrage der Kommunalaufsicht fehlinterpretiert.“

Mit der Nachfrage wurde der Kreisausschuss lediglich um eine konkretisierende Stellungnahme im Zusammenhang mit neuen Schulden gebeten. „Das ist ganz normales Verwaltungshandeln einer Kommunalaufsichtsbehörde, wenn sie mit der Kreditgenehmigung befasst ist“, so Lindscheid weiter. „Daraus auf eine Ablehnung des Nachtragshaushalts zum jetzigen Zeitpunkt zu schließen, geht an der Sache vorbei.“


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