FDP: Widersprüche der VGO sind eine Unverschämtheit

Wetterau
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Als eine Unverschämtheit bezeichnete der FDP-Kreistagfraktionsvorsitzende Peter Heidt die jetzt verschickten Widerspruchsbescheide der VGO zur Ablehnung der Übernahme von Schülerbeförderungskosten.



Nach Auffassung der FDP seien diese Widerspruchsbescheide genau genommen lediglich Serienbriefe, in welchen der Gesetzestext einfach abgeschrieben worden sei. Die Behauptung der VGO und des Wetteraukreises, eine Widerspruchsgebühr in Höhe von 150,00 € sei erforderlich, weil jeder Widerspruch durch einen Beamten des gehobenen Dienstes individuell geprüft werden müsse, der hierfür 2 Stunden pro Fall benötigen würde, stelle sich im Nachhinein als eine offensichtliche Unwahrheit dar. Alle Widersprüche seien völlig gleichlautend versendet worden. Man habe lediglich das Adressfeld und den Namen des jeweiligen Schülers in der Betreffzeile geändert. Alles andere sei völlig identisch. Die nicht vorgenommene Prüfung der VGO werde auch an dem Umstand deutlich, dass in den Widerspruchsbescheiden der VGO behauptet werde, dass die Eltern ihre Widersprüche im Wesentlichen mit einem längeren Schulweg begründet hätten. Dies sei aber nach Kenntnis der FDP in den Widersprüchen der Eltern in vielen Fällen überhaupt nicht problematisiert worden. Die Eltern hätten vielmehr die Widersprüche mit der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges begründet und kein einziges Wort zu der Länge des Schulweges in die Widersprüche hineingeschrieben. Wie müsse sich eigentlich ein rechtsuchender Bürger fühlen, der sich über den Schulweg seines Kindes intensiv Gedanken machen würde, einen Widerspruch mit einer sehr konkreten Begründung verfassen würde, um dann anschließend für 150,00 € einen Widerspruchsbescheid von der VGO zu erhalten, in dem ersichtlich eine Prüfung nicht stattgefunden habe. Offensichtlich interessiere die VGO der Rechtstaat nicht wirklich, sonst hätte man sich nicht so verhalten.

Die FDP sei jedenfalls nicht länger bereit, mit einer Gesellschaft zusammen zu arbeiten, die das Rechtsstaatprinzip ins Lächerliche ziehen würde und für welche Bürger offensichtlich wie Untertanen des Kaiserreichs in Deutschland im 19. Jahrhundert zu behandeln seien. Aus diesem Grunde werde die FDP die Kündigung des Vertrages mit der VGO anstreben. Es sei augenscheinlich, dass die Fach- und Rechtsaufsicht bei der VGO nicht funktionieren würde, da die VGO nicht bereit sei, auf Bedenken zu reagieren. Insofern müsse diese hoheitliche Aufgabe in die Kreisverwaltung zurückgeholt werden. Die FDP hoffe, dass die anderen Parteien im Kreistag diesen Vorschlag der FDP unterstützen würden.


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