Klagen gegen Verteilung von Flüchtlingen gescheitert

Wetterau
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„Die Abweisung der Klagen der Stadt Ortenberg und der Gemeinde Glauburg gegen das Verfahren der Verteilung von Asylerwerbern im Wetteraukreis ist für mich keine Überraschung. Diese bestätigt die Rechtmäßigkeit unseres Handelns, zeigt aber auch den Bedarf nach mehr Klarheit seitens des Landes“, so der Kommentar von Landrat Joachim Arnold auf das heute veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen.



Das Gericht bestätigt insbesondere, dass der Wetteraukreis den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Flüchtlinge zur Unterbringung zuweisen kann. „Er kann es auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl vornehmen, denn auch zwischen Bund, Ländern und Kreisen ist die Einwohnerzahl das übliche Kriterium, um eine gleichmäßige Verteilung zu erreichen und eine Ghettobildung zu verhindern.“ erläutert Arnold die Systematik und ergänzt „Das Land hat es bisher unterlassen, die im Gesetz vorgesehene Verteilung der Flüchtlinge auf Städte und Gemeinden inhaltlich näher auszugestalten. So musste der Wetteraukreis ein eigenes Verfahren festlegen, dass nun als rechtmäßig bestätigt wurde“. Verständnis für die Klage hat der Wetterauer Landrat jedoch: „Ich weiß, wie schwierig es gerade für kleine Verwaltungen ist, diese Aufgabe zu stemmen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der unzureichenden Finanzausstattung seitens des Landes.“

Im nun entschiedenen Verwaltungsgerichtsverfahren wurde auch die Frage nur gestreift, ob der Wetteraukreis den Städten und Gemeinden eine ausreichende Entschädigung für die Unterbringung von Flüchtlingen zahlt. Das Gericht stellt dazu aber fest, dass nur zwischen dem Land und  dem Kreis eine Konnexität gegeben ist. „Daraus folgt, dass das Land verpflichtet ist, den Kreisen alle Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu erstatten hätte, was es aber nachweislich nicht tut. Schon jetzt zahlt der Kreis hier deutlich mehr an die Gemeinden, als ihm nach Auszahlung der Sozial- und Krankenhilfe aus der unzureichenden Landesauschale verbleibt“, erläutert Arnold die Situation. Auch die notwendige Sozialarbeit sei bisher noch eine freiwillige Leistung des Kreises und wird vom Land nicht honoriert. „Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils sehe ich den anstehenden Klagen der Stadt Bad Vilbel und Karben bei denen es um die Höhe der Kreispauschalen geht noch zuversichtlicher entgegen“, stellt Landrat Arnold abschließend fest.


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