Wetteraukreis: Kontrolltag auf der Autobahn

Wetterau
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Am 21.10.2014, zwischen 08.30 und 17.30 Uhr, wurden im Bereich Mittelhessen auf den Bundesautobahnen A 5 und A 45 Fahrzeugkontrollen durchgeführt.



Dabei konnten 61 Fahrzeuge und im Zusammenhang damit 101 Personen kontrolliert werden. Die Kontrollen hatten 13 Strafanzeigen und davon 7 Strafanzeigen wegen Fahren ohne Führerschein zur Folge. Hierzu als Beispiele der Ereignisse drei Sachverhalte: Bei einer Pkw-Überprüfung auf der Rastanlage Wetterau wurde ein aus Berlin kommender Wiesbadener ohne Führerschein angetroffen. Hier war der Beifahrer unmittelbar vor Beginn der Kontrolle ausgestiegen und hielt eine Zeitung vor dem kontrollierenden Beamten hoch. Er versuchte ihn abzulenken, währenddessen der Fahrer noch auf den Beifahrersitz grabbeln wollte. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde im Koffer des Fahrers 14g Crystal Meth aufgefunden. Da es sich um eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln handelte, erfolgte eine Übernahme der weiteren polizeilichen Maßnahmen durch das Drogenkommissariat in Friedberg.

Hier wurde bei dem 42-Jährigen zusätzlich wegen dem Verdacht, dass er sein Fahrzeug unter BTM-Einfluss gefahren hatte, eine Blutentnahme durchgeführt. Bei einer weiteren im Tagesverlauf durchgeführten Drogenkontrolle versuchte der zu kontrollierende Fahrer durch künstlichen Urin den Drogenvortest zu beeinflussen. Was ihm aufgrund des aufmerksamen Beamten jedoch nicht gelang. Auch hier war eine Blutentnahme fällig. Ein serbischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Offenbach wurde kurz vor Mittag auf der A 45 im Bereich vom Gambacher Kreuz kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass er nur einen serbischen Führerschein besitz. Da die Person schon über drei Jahre in Deutschland wohnt, ist der Führerschein nicht mehrt gültig. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein vorgelegt. Offenbar hatte der Offenbacher die eindeutigen Hinweise und Erklärungen der Polizei ignoriert, denn ca. zwei Stunden später nahm er einer Zivilstreife die ebenfalls im Rahmen des "Kontrolltages" tätig war die Vorfahrt. Es kam wie es kommen musste, erneute Kontrolle und erneute Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein.


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