Afrikanische Schweinepest vor der Tür

Wetterau
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Auch im Jahr 2014 wurde im Wetteraukreis die Tierseuchenprophylaxe und –bekämpfung von der Veterinärbehörde des Landratsamtes zufriedenstellend bewältigt.



schweinepestschweinepest1schweinepest2schweinepest3schweinepest4schweinepest5schweinepest6schweinepest7Dies konnte durch den enormen Einsatz und das hohe Fachwissen des vorhandenen Personals sowie unter Mitwirkung der Landwirte sowie der Jägerschaft gewährleistet werden. Allerdings wird betont, dass die vielfältigen und stetig steigenden Anforderungen auf Dauer nur durch die Bereitstellung entsprechender, seit langem eingeforderter sowie ausführlich begründeter finanzieller Mittel durch das Land Hessen zu erfüllen sind.

Landrat Joachim Arnold und Dr. Rudolf Müller, Leiter des Veterinäramtes des Wetteraukreises, blicken sehr besorgt auf die östlichen Länder der EU. Im Laufe des letzten Jahres wurden nach Litauen auch in Polen, Lettland und Estland Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) gemeldet, die auf die Hausschweinebestände übergegriffen hat. Die Bekämpfungsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten, wie Sperre der Gehöfte und Tötung der Schweine wurden zwar durchgeführt, jedoch ist die weitere Ausbreitung nur eine Frage der Zeit. Dr. Müller warnt daher ausdrücklich vor der drohenden Gefahr des Ausbruchs der ASP. Diese Seuche wandert mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 20 km pro Monat nach Nordwesten.

Das Virus verursacht eine sehr schwere Allgemeinerkrankung, an der in der Regel 100 Prozent der infizierten Tiere binnen zehn Tagen verenden. Die Krankheitsanzeichen sind häufig unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Futterverweigerung, Atemprobleme, Durchfall, Blaufärbung der Haut, Festliegen und plötzliche Todesfälle. Trächtige Sauen können verferkeln. In wenigen Fällen wurden auch schwere Blutungen beobachtet. Derzeit erfolgt kein legaler Import von Schweinen und Schweinefleischprodukten aus Russland und anderen betroffenen Staaten. Experimentell wurde gezeigt, dass sehr geringe Virusmengen für eine Infektion ausreichen können. Auch ein aus dem Fleisch infizierter Tiere hergestelltes Wurstbrot, das unachtsam auf einer Raststätte weggeworfen wird, stellt ein Risiko für Wildschweine dar. Die Tiere können sich über die Aufnahme der Wurst infizieren, das Virus verbreiten und es kann so in die Hausschweinebestände verschleppt werden. Ein hohes Risiko der Einschleppung besteht auch durch den sogenannten Jagdtourismus, wenn Jäger erlegtes Wild aus den verseuchten Gebieten mit nach Hause nehmen. Aus den genannten Gründen wurde die Überwachung im Sinne einer Früherkennung intensiviert. Fallwild als Indikatorgruppe für einen möglichen Eintrag nach Deutschland wird deshalb umgehend untersucht. Die Jägerschaft war und ist, wie in den vergangenen Jahren, aktiv an der Früherkennung beteiligt und entnimmt Blut- oder Tupferproben bei Fallwild und erlegten Wildschweinen.

Ein Übergreifen der Seuche auf die Hausschweinebestände hätte für die betroffenen Landwirte katastrophale Folgen. Da ein Impfstoff gegen die ASP nicht verfügbar ist und auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen wird, wäre das Töten betroffener Schweinebestände und Sperrmaßnahmen in den betroffenen oder angrenzenden Landkreisen unabdingbar. Darüber hinaus drohen umfangreiche Handelsrestriktionen der EU und von Drittländern wie Japan oder China, die nicht nur für die betroffenen Gebiete, sondern für ganz Deutschland weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen hätten. Der Handel mit lebenden Schweinen, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten würde drastisch eingeschränkt werden. Ein Kollaps des kompletten Schweinemarktes wäre die Folge. Der volkswirtschaftliche Schaden eines Ausbruches der ASP wird mit einer Summe, die in die Milliarden geht, beziffert. Alle Landwirte sind daher aufgefordert, auch durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass durch eine entsprechende Abgrenzung, ein Kontakt mit der Wildschweinpopulation verhindert wird. Glücklicherweise, ergänzt Dr. Müller, ist diese Infektionskrankheit für den Menschen absolut ungefährlich.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahr der Klassischen Schweinepest (KSP) wurde auch 2014 in den Jagdrevieren des Wetteraukreises ein Monitoring der Wildschweinepopulation durchgeführt. In diesem Rahmen wurden dank der Mitwirkung der Jägerschaft insgesamt 128 Blutproben auf Schweinepest untersucht. Alle Blutproben waren negativ. Gleichzeitig herrscht auch auf dem Hausschweine-Sektor höchste Alarmbereitschaft: Im Januar meldete ein in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätiger praktischer Tierarzt, dass er bei der Fleischuntersuchung eines Schweines starke petechiale Blutungen – ein typisches Symptom für die Klassische Schweinepest - festgestellt habe. Angaben des Besitzers zufolge seien diese erst nach dem Brühen sichtbar gewesen. Bei der Überprüfung vor Ort waren großflächige petechiale Blutungen auf dem Tierkörper und allen Organen erkennbar. Glücklicherweise konnte der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen, zu dem verschiedene Organe des Tieres zur Abklärung verbracht worden waren, Entwarnung geben, da andere Krankheitserreger für die festgestellten Veränderungen verantwortlich waren.

Bei im Rahmen des vorgenannten Wildschweinepest-Monitorings auch auf das Vorliegen der Aujeszky´schen Krankheit (AK) untersuchten Wildschweine-Blutproben wurden vergangenes Jahr 4 Proben positiv getestet. Die betroffenen Wildschweine stammten aus Jagdbezirken im Raum Ortenberg, Büdingen und Nidda. Diese virusbedingte Erkrankung führt in betroffenen Schweinehaltungen zu einer fieberhaften Erkrankung in deren Verlauf die Ferkel verenden, ältere Tiere zentralnervöse Erscheinungen zeigen und die tragenden Sauen abortieren. Gefährdet sind auch Hunde und Katzen, die nicht erhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren fressen. Dies stellt insbesondere für die jagdlich geführten Hunde ein Problem dar, da diese sich bei infizierten Wildschweinen anstecken können. Derzeit steht noch immer kein Impfstoff zum Schutz der Hunde zur Verfügung. Da Hessen seit 2001 anerkannt frei von Aujeszky´scher Krankheit ist, müssen zur Aufrechterhaltung dieses Status eine festgelegte Anzahl von Zucht- und Mastschweinebeständen auf das Vorliegen des betreffenden Virus untersucht werden. Auch im Jahr 2014 verlief im Wetteraukreis die Untersuchung von 8 Mast- und 7 Zuchtbeständen mit insgesamt 156 untersuchten Tieren mit negativem Ergebnis.

Bei einem plötzlich fieberhaft erkrankten und verendeten Mastschwein wurde eine Infektion mit Lawsonia intracellularis festgestellt. Ein Bakterium, das die „Porcine Intestinale Adenomatose“ (PIA) hervorruft und das erst in den letzten Jahren in der Schweinehaltung als neues Problem aufgetreten ist. Eine ökonomische Bewertung in den USA ergab, dass durch diese Erkrankung jährlich ca. zwanzig Millionen Dollar Schaden verursacht wird. Auch in Deutschland geht man von hohen wirtschaftlichen Verlusten in den betroffenen Betrieben aus.

Bei der Tuberkulose handelt es sich um eine durch ein Bakterium hervorgerufene Erkrankung, die auch den Menschen betreffen kann. Im Rahmen eines bundesweiten Tuberkulose-Monitorings wurde Anfang letzten Jahres in einem Rinderzuchtbetrieb bei zwei Rindern ein zweifelhafter Tuberkulosebefund festgestellt. Daraufhin wurde der gesamte Bestand von insgesamt 99 Rindern nachuntersucht. Die Untersuchungen kamen glücklicherweise zu einem negativen Ergebnis, so dass die gegen den Betrieb ausgesprochenen Sanktionen wieder aufgehoben werden konnten.

In Deutschland ist seit dem 01. Januar 2011 die Bekämpfung der BVD/MD (Bovine Virusdiarrhoe) gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine Viruserkrankung von Rindern, die vor allem bei Kälbern zu massiven Durchfällen mit Todesfolge führen kann. Bei dieser Erkrankung treten neben der hohen Kälbersterblichkeit auch Aborte und Fehlgeburten auf. Durch die Ausmerzung der mit dem Virus permanent infizierten Tiere, trat 2014 im Wetteraukreis kein einziger neuer Infektionsfall auf. Landesweit bewegen sich die Neufälle ebenfalls nur noch im Promillebereich.

Im Jahr 2014 wurde durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die BHV1-Sanierung, d. h. die flächenweite Bekämpfung der Infektion mit dem BHV1-Virus (Bovinen Herpes Virus) der Rinder (auch: „IBR“ genannt), extrem vorangetrieben. Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, den sogenannten „Artikel 10-Status“. Das bedeutet, dass Hessen EU weit als BHV1-freie Region anerkannt wird und so die letzten Handelshemmnisse fallen. Der Anteil an BHV-1-freien Rinderbeständen im Sinne der BHV1-Verordnung konnte daher durch die entsprechenden Maßnahmen im Wetteraukreis weiter gesteigert werden.

In einem großen Milchviehbestand im Wetteraukreis wurde bereits Ende 2013 der Ausbruch der Enzootischen Rinderleukose amtlich festgestellt. Bei der amtlichen Fleischuntersuchung einer Kuh dieses Betriebes in einem Schlachthof in Baden-Württemberg wurde zunächst ein bösartiger Lymphknoten-Tumor festgestellt. Das veränderte Gewebe wurde daraufhin zu einer weiterführenden Untersuchung in das nationale Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut, FLI) auf der Insel Riems gesandt, wo der Nachweis des Bovinen Leukosevirus (BLV) zweifelsfrei geführt wurde. Die Ursache der Infektion ist unklar. Nach Auskunft des FLI treten jährlich ein bis zwei Fälle dieser Infektionskrankheit auf, bei denen es keine Erklärung für den Ausbruch der Krankheit gibt. Die notwendigen Nachuntersuchungen im Betrieb zogen sich über das komplette Jahr 2014 und bedeuteten aufgrund der Sperrmaßnahmen und Beschränkungen eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für den betroffenen Betrieb. Betriebssperre und amtliche Beobachtung konnten glücklicherweise zwischenzeitlich aufgehoben werden.

Aktuelle und andauernde Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Drittländern stellen ein ständiges Risiko der Einschleppung des Virus in die EU und nach Deutschland dar. In der Türkei beispielsweise ist die MKS endemisch, jedes Jahr werden dort zahlreiche Fälle gemeldet. Auch in anderen Drittländern wie z. B. China kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. Aus diesem Grund müssen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben zwingend eingehalten werden. Es besteht die permanente Gefahr der Einschleppung u. a. über Touristen, Lebensmittel, Futtermittel sowie über Einstreumaterialien.

Die MKS ist eine hochansteckende Virus-Infektion, die Schweine, Schafe, Rinder und andere Klauentiere, wie Kamele und Rehe, infizieren kann. Zu den Hauptsymptomen zählen sehr schmerzhafte flüssigkeitsgefüllte Blasen (Aphthen) vor allem im Maul und am Klauensaum. Die Tiere haben daher Kaustörungen und lahmen, speicheln stark und haben hohes Fieber. Bei erwachsenen Tieren kann die Krankheit nach 14 bis 30 Tagen ausgeheilt sein. Für Jungtiere hingegen endet sie meist tödlich. Für den Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar. Sie kann aber bei Klauentieren verheerende Seuchenzüge hervorrufen mit immensen wirtschaftlichen Folgen wie bekanntermaßen 2001 in England geschehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich alle in der Tierproduktion tätigen Landwirte dieser Gefahr der möglichen Einschleppung, die unter anderem auch durch den nahegelegenen Flughafen in Frankfurt permanent besteht, bewusst sind und sich entsprechend verhalten.

Gemäß einer EU-Richtlinie wurden über das Computerprogramm der Tierseuchenüberwachung von hiesigem Amt sieben schaf- und ziegenhaltende Betriebe zur Untersuchung auf Brucellose ausgewählt. Insgesamt wurden so 20 Schafe und 21 Ziegen blutserologisch auf diese Erkrankung untersucht. Alle Untersuchungen waren negativ. Nachdem am 21.08.2006 erstmals und am 17.11.2009 letztmals das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Deutschland festgestellt wurde, konnte Deutschland mit Wirkung vom 15.02.2012 als frei von Blauzungenkrankheit erklärt werden. Durch die schnelle Einführung der verpflichtenden Impfung mit inaktiviertem Impfstoff ist es gelungen, die Seuche, die in den Wiederkäuerbeständen durch eine exorbitant hohe Zahl an verendeten Tieren enormen Schaden anrichtete, zu tilgen und die Tierbestände wirksam zu schützen. Im Wetteraukreis trat diese Seuche seither nicht mehr auf, jedoch wurden im November Fälle von BTV im Balkan (Bulgarien und Rumänien sowie Mazedonien) gemeldet, so dass Wachsamkeit weiterhin gefragt ist.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruskrankheit vornehmlich der Hühner und Puten. Mit der Geflügelpest geht eine nicht vollständig auszuschließende Gefahr für die menschliche Gesundheit einher. Daher werden jährlich die Wildvogel- und Hausgeflügelbestände im Rahmen eines EU-weiten Monitorings auf das Vorliegen dieser Krankheit untersucht. Da die Untersuchungszahlen lebender Wildvögel auf Geflügelpest in Deutschland 2014 sehr stark zurückgegangen sind, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein weiteres Monitoringprogramm ins Leben gerufen. Im Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2014 mussten daher hessenweit insgesamt 120 Köpfe von erlegten Wildenten, vornehmlich Stockenten, durch Jagdausübungsberechtigte entnommen werden, davon 40 Proben im Regierungsbezirk Darmstadt. Der Wetteraukreis konnte durch das große Engagement der Jäger mehr als doppelt so viele Proben, wie angefordert waren, beisteuern. Darüber hinaus wurden Kotproben von 20 Wildgänsen, 6 Störchen und 56 anderen Wildvögeln gesammelt. Alle Proben wurden mit negativem Ergebnis getestet.

Im Verlauf des Jahres trat das Virus der Geflügelpest zweimal in Holland (Legehennenbestand), in Niedersachsen (Legehennenbestand), im Kreis Steinfurt (Entenbestand), in Mecklenburg-Vorpommern (Legehennenbestand) und in Groß-Britannien (Zuchtenten) auf. Die Tierbestände mussten jeweils getötet werden. Es wird angenommen, dass die Verbreitung über Wildvögel erfolgte. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass, nachdem Mitte November das Virus der Geflügelpest (H5N8) sowohl in den Niederlanden als auch im Vereinigten Königreich nachgewiesen worden war, eine für die Biogasanlage in Karben geplante Lieferung von ca. 25 Tonnen Hühnertrockenkot sofort storniert wurde. Der Grund war, dass in den Niederlanden ein 72-stündiges „Stand-still“ verhängt worden war. Dies bedeutet, dass keinerlei Transporte, die mit Geflügel zusammen hängen, statt finden durften. Der Transport des Hühnertrockenkotes fand dann zwei Tage später statt.

Deutschland ist seit August 2008 anerkannt tollwutfrei. Weiterhin müssen aber im Rahmen des von der EU vorgegebenen Monitorings verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären auf den Erreger der Tollwut untersucht werden. Alle 57 aus dem Wetteraukreis untersuchten Tiere waren Tollwut-negativ. Trotzdem muss die Bevölkerung weiterhin sensibilisiert werden, so Dr. Isabell Tammer, die Leiterin des Fachgebietes Tierseuchenbekämpfung. Nach wie vor besteht große Gefahr, wenn auf Auslandsreisen in außereuropäische Länder aus falsch verstandener Tierliebe Hunde oder Katzen mit unbekanntem Tollwutstatus mit nach Hause genommen werden. Die Tollwut ist eine für den Menschen tödlich verlaufende Krankheit, die nach ausgebrochenen klinischen Erscheinungen unheilbar ist. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation sterben jährlich etwa 55.000 Menschen an dieser Infektion. Dr. Tammer weist daher eindringlich darauf hin, in ihrem Verhalten auffällige Hunde oder Wildtiere nicht anzufassen und Kontakt mit diesen zu meiden.

Amtlicherseits wurden zwei Legehennenbestände mit mehr als 1000 Hühnern und eine Puten-Elterntierherde auf das Vorkommen von Salmonellen untersucht. Die Probennahmen der drei Untersuchungen verliefen negativ. Im Rahmen weiterer Ermittlungen nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs der Viralen Hämorrhagischen Septikämie (VHS) in einem Fischzuchtbetrieb in Oberursel wurden zwei Teiche aus dem Wetteraukreis ermittelt, an die im relevanten Zeitraum Forellen abgegeben wurden. Beide Teiche wurden gesperrt und die Abgabe von Fischen, ausgenommen zum Verzehr, untersagt. In einem der betroffenen Teiche konnten fünf Forellen gefangen werden, die zur Untersuchung zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen gebracht wurden. Dort wurde über eine PCR VHS-Virus-Genom nachgewiesen. In den abschließenden Untersuchungen des Nationalen Referenzlabors für Infektionsmedizin des Friedrich Löffler-Institutes auf der Insel Riems konnte der in Verdacht stehende Erreger allerdings nicht nachgewiesen werden.

Die VHS ist eine mit Blutungen in die Organe (Hämorrhagie) einhergehende Viruserkrankung, die vor allem Forellenfische (Salmoniden), aber auch andere Fischarten befällt. Sie gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Der Erreger ist ein Rhabdovirus. Die Erkrankung tritt akut vor allem bei Regenbogenforellen und Hechten auf, andere Forellenfische sind meist nur symptomlos infiziert. Wichtig für die Bekämpfung ist die Tatsache, dass Fische, die die Krankheit überleben, und symptomlos infizierte Fische lebenslang Virusträger bleiben und somit ein Erregerreservoir darstellen. Die Übertragung erfolgt über verseuchtes Wasser, infizierte Fische und Wasservögel, aber auch Geräte und Personal von Teichwirtschaften. Der Mensch ist durch den Verzehr infizierter Tiere nicht gefährdet. Gesunde Fische können daher bedenkenlos gegessen werden.

Eine äußerst wichtige Aufgabe ist die Prophylaxe und die Bekämpfung von Erkrankungen der Bienen. Die Bienen sind für ein funktionsfähiges Ökosystem absolut unverzichtbar. Besonders die Amerikanische Faulbrut und der Kleine Beutenkäfer bedrohen unter anderem die heimischen Völker. Im Rahmen von vorbeugenden Monitoringuntersuchungen wurden mit Unterstützung der für den Wetteraukreis tätigen Bienensachverständigen systematische Überprüfungen der hiesigen Bienenbestände durchgeführt. Bei zwei unabhängig voneinander in schlechtem Gesundheitszustand im Raum Büdingen vorgefundenen Füchsen und einem Waschbären aus dem Raum Rosbach wurde durch die virologische Untersuchung das Virus der Staupe als Erkrankungsursache festgestellt. Neben Füchsen betrifft sie viele andere Tiere wie Hunde, Wölfe, Waschbären, Frettchen, Marder, Otter oder Seehunde. Die Staupe ist eine gefährliche Viruserkrankung, die allerdings nur noch selten auftritt, da die Population der Hunde in der Regel dagegen geimpft ist und so das Virus zurückgedrängt wurde. Die Infektion mit dem Virus führt zu ganz unterschiedlichen Symptomen, die hauptsächlich die Atemwege, den Magen-Darm-Trakt sowie das Nervensystem des betroffenen Tieres betreffen. Da sie sich in verschiedenen Organe manifestieren kann, treten völlig unterschiedliche Symptome auf: Erbrechen, Fressunlust, Durchfall, eitriger Nasenausfluss, Husten und Atemnot. Ist das Gehirn betroffen, treten epileptische Anfälle und Lähmungen auf. Die Symptome treten gemeinsam, einzeln oder nacheinander auf; ein genauer Verlauf lässt sich nicht voraussagen. Zusätzlich kommen oftmals hohes Fieber und Abgeschlagenheit hinzu. Eine Staupe-Erkrankung verläuft unterschiedlich schwer. Besonders stark betroffen sind ungeimpfte oder geschwächte Welpen. Nicht selten endet die Staupe beim Hund tödlich, wohingegen sie für den Menschen völlig ungefährlich ist.

Ein aufgrund eines seuchenhaften Versterbens von Wildkaninchen im Raum Butzbach untersuchtes Kaninchen war laut Untersuchung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabors in Gießen an einer beginnenden Myxomatose verstorben. Die Myxomatose (Kaninchenpest, Kaninchenseuche) ist eine Erkrankung, die durch eine Virusinfektion ausgelöst wird. Sie ist für Kaninchen sehr ansteckend. Überträger der Viren sind Insekten, vor allem Kaninchenflöhe und Stechmücken. Die Kaninchen können sich auch durch direkten Kontakt mit erkrankten Artgenossen oder über mit Erreger beschmutztem Futter anstecken. Bei einer Myxomatose fällt auf, dass die Augenlider und häufig auch die Geschlechtsorgane geschwollen sind. Es ist sinnvoll, sein Kaninchen zum Schutz gegen die Myxomatose impfen zu lassen. Für den Menschen – ebenso für Hund, Katze und andere Haustiere – sind die Viren ungefährlich.

Ein weiterer Seuchenverdacht wurde durch einen Revierpächter geäußert, der daher um die Untersuchung eines weiblichen Rehs bat. Das Tier war angefahren worden und hatte im Vorfeld wenig Scheu gezeigt. Darüber hinaus litt es an hochgradigem Durchfall. Da der Pächter einen seuchenhaften Verlauf mit Ansteckung anderer Rehe befürchtete, wurde das Tier ebenfalls zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nach Gießen gebracht, um dort die nötigen weiterführenden Untersuchungen durchzuführen. Es konnte dort festgestellt werden, dass es sich um eine Einzelfallerkrankung mit verschiedenen Durchfallkeimen handelte und der Rest der Rehpopulation nicht gefährdet ist.

Die Mitte des Jahres in Kraft getretene Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) wird äußerst kritisch beurteilt. Die angeblich angestrebte Antibiotikaminimierung und Reduktion der Antibiotika-Resistenzen wird so nicht erreicht werden. Statt dessen stellt das Gesetz eine weitere Überregulierung dar und bedeutet einen zusätzlichen ernormen Bürokratiezuwachs für die korrekt arbeitenden Landwirte, Tierärzte sowie nicht zuletzt auch für die Veterinärverwaltung. Die seit Jahren vom Wetteraukreis immer wieder angesprochenen sinnvollen Maßnahmen, wie die vernünftige Einbindung und die Kooperation mit der Humanmedizin und insbesondere das gesetzliche Verbot der Gewährung von sogenannten „Naturalrabatten“ sind offensichtlich nicht gewollt.

Weiterhin ist es gesetzlich statthaft und gängige Praxis, dass Pharmakonzerne große Mengen Antibiotika dermaßen günstig an bestimmte Tierärzte verkaufen können, dass diese Tierärzte dann die Möglichkeit haben, diese Medikamente unter dem Einkaufspreis, den die lege artis arbeitenden Tierärzte für den Erwerb dieser Arzneimittel zahlen müssen, abzugeben. Dabei werden enorme Gewinne erzielt – ein unhaltbarer, kriminelle Energie geradezu herausfordernder Sachverhalt!

Foto: Tiergesundheitsaufseher Nies bei der Vorbereitung eines Rindes zur Tbc-Testung.
Foto: Freilandhaltungsschweine sind besonders ASP-ansteckungsgefährdet.
Foto: Schaflamm in Weidehaltung.
Foto: Auch Auerochsen müssen auf BHV1 untersucht werden.
Foto: Für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist eine ordnungsgemäße Kennzeichnung mit Ohrmarken unerlässlich.
Foto: Rinder mit Durchfall – ein Symptom für eine mögliche BVD-Erkrankung.
Foto: Dr. Cerstin Blaß bei der Dokumentation des Tbc-Tests eines Rindes.
Foto: Dr. Isabell Tammer bei der Durchführung des Tvc-Tests bei einem Kalb.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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