RP Darmstadt: 265 Bezirksschornsteinfeger neu bestellt

Hessen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Im großen Sitzungssaal des Regierungspräsidiums Darmstadt haben sich in diesen Tagen zahlreiche Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger eingefunden, um ihre neuen Bestellungsurkunden zu empfangen.



Aus den Händen von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid und ihren Mitarbeiterinnen haben insgesamt sechs Bezirksschornsteinfegerinnen und 259 Bezirksschornsteinfeger ihre Urkunden erhalten. Die Bestellungen sind auf 7 Jahre befristet bzw. enden spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.

Wie das Regierungspräsidium weiter erläutert, ist zum 1. Januar 2013 das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) neu in Kraft getreten und löste damit das bis dahin geltende Schornsteinfegergesetz ab. Neben den bekannten Neuerungen für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie der Öffnung des Schornsteinfegerhandwerks für den freien Wettbewerb gab es auch für die bereits bestellten Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und -meister wesentliche Veränderungen.

Bereits mit Inkrafttreten von Teilen des SchfHwG im November 2008 wurden die bisher für die Rangfolge der Bestellungen geführten Bewerberlisten geschlossen und nur noch bis 31. Dezember 2009 zugrunde gelegt. Danach waren sämtliche freiwerdenden Bezirke öffentlich auszuschreiben. Das neue Gesetz sah auch eine Übergangsregelung für die bei dessen Inkrafttreten bereits für einen Bezirk bestellten Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und -meister vor.

Sie wurden in bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger umbenannt. Die bisher unbefristeten Bestellungen wurden bis 31. Dezember 2014 befristet. Dadurch waren zum 1. Januar 2015 von 408 Bezirken 265 im Zuständigkeitsbereich des RP Darmstadt erneut auszuschreiben. Diese Ausschreibungs- und Auswahlverfahren fanden nun im Regierungspräsidium mit zwei „großen Bestellungsrunden“ ihren Abschluss.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für die Ausschreibung der Kehrbezirke und Auswahl, Bestellung sowie Ruhestandsversetzung der Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger. Der örtliche Zuständigkeitsbereich geht dabei über den Regierungsbezirk Darmstadt hinaus und umfasst zusätzlich den Kreis Gießen, den Lahn-Dill-Kreis, den Kreis Limburg-Weilburg sowie den Vogelsbergkreis.

Untere Aufsichtsbehörden sind die Kreisausschüsse der Landkreise sowie die Magistrate der kreisfreien Städte, die in der Regel erste Anlaufstelle für Kundenanfragen aber auch für Beschwerden sein werden. Sie können als aufsichtsrechtliche Maßnahmen einen Verweis aussprechen oder ein Verwarnungsgeld verhängen. Das Regierungspräsidium steht als obere Aufsichtsbehörde ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei erheblichen Pflichtverletzungen kann von hier die Bestellung widerrufen werden.

Foto: RP’in Brigitte Lindscheid (Bildmitte) und Matthias Dinges, Obermeister der Schornsteinfegerinnung-Rhein-Main (2.v.links) im Kreise von RP-Beschäftigten.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2