Postzustellung an Sonntagen unzulässig

Hessen
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Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda fordert eine strikte Einhaltung des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit auch im Bezug auf die Verteilung von Brief- und Paketpost.



In einem Brief an den Hessischen Sozialminister Stefan Grüttner macht der Sozialverband darauf aufmerksam, dass in einigen Bundesländern, so auch in Hessen, am vergangenen Sonntag mithilfe von Aushilfskräften Briefe und Pakete zugestellt wurden. Vom Minister der zuständigen obersten hessischen Behörde, erwartet die KAB ein klares Verbot dieser Tätigkeit.

Nach Ansicht der KAB erfolgte die Sonntagsarbeit rechtswidrig, da weder entsprechende Hessische Gesetz und Vorschriften noch das bundeseinheitliche Arbeitszeitgesetz eine Rechtsgrundlage für die geleistete Sonntagsarbeit vorsehen. Anscheinend beruft sich die Post auf § 10 Abs. 1 Ziff. 10 AZG, welcher die Verkehrsbetriebe und den Transport von leichtverderblichen Waren von Gesetzes wegen an Sonntagen zulässt. Die Zustellung von Post ist nach Ansicht der Verantwortlichen in der KAB nicht unter diese Vorschrift zu subsumieren, so dass die Post rechtswidrig Sonntagsarbeit durchgeführt hat.

Weiter kommt auch eine Einzelgenehmigung im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Nach der KAB vorliegenden Informationen wurden im Einzelfall auch keine Einzelgenehmigungen für die Durchführung der Zustellung bei den zuständigen Behörden durch die Post beantragt. „Wir erwarten von Sozialminister Grüttner ein eindeutiges Verbot dieser Tätigkeit“ so KAB Diözesanvorsitzender Wolfgang Spiegel, der darauf verweist, dass in Nordrhein-Westfalen der zuständige Arbeitsminister Guntram Schneider die Zustellung durch die Post am Sonntag als rechtswidrig eingestuft hat und angekündigte, dass er die zuständigen Arbeitsschutzbehörden mit einer Prüfung der Angelegenheit beauftragen wird. Auch in Sachsen-Anhalt prüft das Landesamt für Verbraucherschutz die, nach eigener Meinung, unzulässige Sonntagsarbeit.

Als katholischer Sozialverband setzt sich die KAB vehement dafür ein, dass der Sonntag geschützt bleibt und nicht ausgehöhlt wird. „Es ist nicht hinnehmbar, dass sich ein Unternehmen, welches zu einem beträchtlichen Teil im öffentlichen Eigentum steht, über geltende Gesetze hinwegsetzt, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und den derzeitigen rechtmäßigen Streik der Arbeitnehmer für bessere Arbeitsbedingungen zu umgehen versucht“ so Spiegel. Die sonntägliche Postzustellung stellt nach Ansicht des Sozialverbandes nicht nur einen Angriff auf den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz sondern auch auf das Streikrecht, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt, dar.


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