Anwalt als asozialen Knastbruder beleidigt?

Bad Orb
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Eine 66-Jährige aus Bad Orb wurde im Amtsgericht Gelnhausen vom Vorwurf freigesprochen, einen Rechtsanwalt am 7. März 2013 als „asozialen Knastbruder“ bezeichnet zu haben. Der Anwalt hatte Strafanzeige erstattet, nachdem ihm ein Mieter der Angeklagten die vermeintliche Beleidigung über ein Jahre später am 14. März 2014 per eidesstattlicher Versicherung bestätigt hatte.



gerichtIn der Verhandlung stellte sich jetzt allerdings heraus, dass diese Aussage zumindest zu dem Zeitpunkt, wie es die Staatsanwaltschaft Hanau aufgrund der Strafanzeige angeklagt hatte, nicht stattgefunden haben kann.

„So etwas ist von mir nicht gefallen“, bestritt der Bad Orberin den Vorwurf als solches, vermutete vielmehr einen Racheakt des Rechtsanwaltes aufgrund anderer Auseinandersetzungen: „Er hasst mich.“ Die beleidigenden Worte könnten zudem nicht am 7. März 2013 gefallen sein, da ihr Mieter erst zwei Monate zuvor eingezogen sei, zu diesem Zeitpunkt noch ein normales Mietverhältnis bestanden und es kein Gespräch über einen Anwalt gegeben habe.

Das bestätigte sich letztlich auch in der Vernehmung des 59-jährige Mieters. Zwar hatte dieser zunächst einige Probleme mit der zeitlichen Zuordnung, am Ende seiner Zeugenaussage stand allerdings fest: Im Januar 2013 war er nach Bad Orb gezogen, in der zweiten Jahreshälfte hatte er die Angeklagte auf Mängel in der Wohnung aufmerksam gemacht und dann schließlich Anfang 2014 den besagten Anwalt aufgesucht. Als er seiner Vermieterin ankündigte, dass sie aus dessen Kanzlei bald Post bekommen würde, habe diese ihm erzählt, dass der Jurist im Gefängnis gesessen und dort Jura studiert habe. Dabei soll laut Aussage des 59-Jährigen auch die Bezeichnung „Knastbruder“ gefallen sein. Beim nächsten Termin habe er dann den Anwalt gefragt, ob er tatsächlich im Gefängnis gesessen habe, aber keine Antwort bekommen. Als er dann von der vermeintlichen Beleidigung durch die Vermieterin berichtet habe, habe der Jurist selbst eine eidesstattliche Versicherung auf seinem Computer getippt, die er dann unterschrieben habe. Dass darin der 7. März 2013 als „Tattag“ aufgeführt war, sei ihm nicht aufgefallen.

Auch der 53-Jährige Rechtsanwalt aus Biebergemünd räumte in der Verhandlung ein, dass bei der Abfassung der eidesstattlichen Versicherung offenbar ein Fehler unterlaufen ist. Im März 2013 sei er noch nicht vom Mieter der Angeklagten beauftragt gewesen, dementsprechend könnten sich beide auch nicht über ihn unterhalten haben. Unabhängig von der Klärung, ob die 66-Jährige die Aussage „asozialer Knastbruder“ tatsächlich getroffen hat, führte das offensichtlich falsche Datum in der eidesstattlichen Versicherung dazu, dass sie mit einem Freispruch den Gerichtssaal verließ.


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