Über 200 Windkraftanlagen rund um Biebergemünd möglich

Biebergemünd
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Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Februar 2014 den ersten Entwurf des Regionalplans Windkraft für Südhessen offengelegt.



Nach dem jetzigen Entwurf liegen im Gemeindegebiet von Biebergemünd und direkt angrenzend insgesamt 11 Vorrangflächen für die Nutzung von Windkraft mit einer Gesamtfläche von 2.290 Hektar. Legt man den üblicherweise angesetzten Bedarf von 10 Hektar Fläche für eine 200 m hohe Windkraftanlage an, wären über 200 Windkraftanlagen rund um Biebergemünd möglich. Damit würde Biebergemünd zu einen der größten Konzentrationsgebiete für Windkraftanlagen in ganz Hessen werden.

Nach Einschätzung der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.V. hat diese Massierung von Windkraftanlagen rund um Biebergemünd mehrere Ursachen. Zum einen haben sich in Hessen bereits viele Regionen wie der Taunus oder die Rhön fast komplett aus der Nutzung der Windkraft verabschiedet. So weist der aktuelle Entwurf des Regionalplans für den Hochtaunus rund um Kronberg und Königsstein nur noch eine einzige und dazu noch relativ kleine Vorrangfläche aus. Damit steigt natürlich der Druck auf andere Gebiete und sorgt für eine Konzentration von Anlagen im Spessart. Die aus diesem Druck entstehenden Konsequenzen für die Spessartregion und ihre Bürger scheint den MKK-Kreistag mehrheitlich aber nicht zu interessieren, wie die aktuelle Kreistagssitzung vom 11. April 2014 zeigt. Der Kreistag verstößt damit eindeutig gegen die Interessen der eigenen Bürger. Schließlich und endlich weist der jetzige Entwurf des Regionalplans viele sachliche Fehler auf, d.h. eine Vielzahl von Ausschlusskriterien wurden vom Regierungspräsidium im jetzigen Entwurf überhaupt nicht berücksichtig.

Die Bürgerinitiative hat deshalb eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, die dem Regierungspräsidium in den nächsten Tagen zugeleitet wird. In der Stellungnahme begründet die BI ihre Forderung nach einer drastischen Reduzierung der Vorrangflächen. Sie enthält schwerpunktmäßig folgende Sachverhalte: Die avifaunistischen Gutachten der Gemeinden Linsengericht und Biebergemünd mit dem Nachweis einer Vielzahl von streng geschützten Vogel- und Fledermausarten sind nicht berücksichtigt. Des Weiteren wurde die Windhöffigkeit der meisten Vorrangflächen zu hoch bewertet. Laut Landesentwicklungsplan dürfen nur Flächen ausgewiesen werden, die eine Mindestgeschwindigkeit von 5,75 m/s aufweisen. Die Windgutachten auf hessischer Seite weisen zwar diese Mindestgeschwindigkeiten aus, auf Bayerischer Seite zeigen sie aber im Gegensatz dazu deutlich niedrigere Windgeschwindigkeiten von unter 5 m/s. Dieser Widerspruch muss vor einer Festlegung aufgelöst werden. Letztendlich führt die hohe Anzahl an Vorrangflächen rund um Biebergemünd und Linsengericht insbesondere für die Ortsteile Bieber, Roßbach, Breitenborn-Lützel, Eidengesäß und Geislitz zu einer Umzingelung, die aus Sicht der Bürgerinitiative auch rechtlich angreifbar ist, von der optischen Bedrängung und gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Schlagschatten und Lärm ganz zu schweigen.

Eine Reduzierung der Vorrangflächen wird nur erfolgen, wenn viele und fundierte Stellungnahmen zu diesen Flächen beim Regierungspräsidium eingehen. Die Bürgerinitiative hat deshalb ihre Stellungnahme auch als Grundlage für eigene Stellungnahmen von betroffenen Privatpersonen auf ihrer homepage unter www.windkraft-im-spssart.de eingestellt und ruft alle betroffenen Bürger auf, sich bis spätestens zum Stichtag 09.05.2014 mit einer eigenen Stellungnahme zum Regionalplan zu beteiligen. Weitere Informationen und Unterstützung bei der Erstellung von Stellungnahmen können unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.


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