Biebergemünd: Drogen und Indoor-Plantage entdeckt

Biebergemünd
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Was genau der Student aus Biebergemünd vorhatte, ließ sich letztlich nicht mehr klären, die Utensilien, die die Polizei im August 2013 bei ihm fand, deuteten allerdings zumindest daraufhin, dass er selbst Drogen anbauen und dann vermutlich auch verkaufen wollte. Im Amtsgericht Gelnhausen musste sich der 25-Jährige allerdings „nur“ wegen des Besitzes von Marihuana verantworten und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Am 8. August 2013 durchsuchte die Polizei das Elternhaus des Angeklagten in Biebergemünd und fand in seinem Zimmer neben 84,3 Gramm Marihuana auch eine Feinwaage, die üblicherweise zur Portionierung von Drogen verwendet wird. Allerdings bestritt der 25-Jährige, dass er den „Stoff“ weiterverkaufen wollte. Und auch die so genannte „Indoor-Plantage“, die die Polizei in einer Gartenhütte entdeckte, sei nur dafür gedacht gewesen, seinen eigenen Drogenkonsum zu bedienen. Ob er weitere Pläne hatte, ließ sich nicht nachweisen, die Plantage war offenbar erst kurz zuvor aufgebaut worden und noch nicht in Betrieb.

Seine eigene Drogensucht habe er inzwischen überwunden, den Entzug will er ohne ärztliche Hilfe in Eigenregie durchgeführt haben. Da der Biebergemünder bislang strafrechtliche noch nicht aufgefallen war, kam er diesmal mit einem „blauen Auge“ davon. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 480 Euro und verzichtete auf weitere Auflagen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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