Finanzmakler bringt Familie um 30.000 Euro

Biebergemünd
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Für 113.000 Euro hatte eine Familie im Mai 2011 im Amtsgericht Gelnhausen ein Haus in Biebergemünd ersteigert, doch kurz bevor sie das Geld ans Gericht überweisen musste, platzte die Finanzierung. Die vermeintliche Rettung sollte ein Unternehmen bringen, das ihren Sitz im Taunus hat und deren Name schon verspricht, dass Geldprobleme ganz einfach und binnen kürzester Zeit zu lösen sind.



landgerichtAllerdings mit schlimmen Folgen: Die Familie überbrachte dem Chef der Firma 30.000 Euro, die als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen sollten, und sah davon bis heute nichts wieder. Eine der Drahtzieher saß jetzt erneut im Hanauer Landgericht auf der Anklagebank.

Das Geschäftsmodell erscheint einfallsreich und skrupellos zugleich: Die Mitarbeiter sprachen Menschen an, deren Immobilien zur Zwangsversteigerung standen und boten schnelle Hilfe an. Um das Eigenheim oder die Finanzierung zu retten, wurde allerdings zunächst Eigenkapital gefordert. „Wir waren in einer Zwickmühle“, versuchte der Sohn der betrogenen Familie dem Gericht zu erklären, warum das zwielichtige Angebot angenommen und die 30.000 Euro dann auch noch in bar übergeben wurden. Zwar gab es dafür sogar eine Quittung und auch für das Gericht stellte das Unternehmen ein Schreiben aus, in dem die Finanzierung des Hauses in Biebergemünd bestätigt wurde, nur Geld geflossen ist tatsächlich nie.

Auf der Anklagebank saß nun ein 45-jähriger gelernter Versicherungskaufmann, inzwischen nach Straßburg verzogen, sein vermeintlicher Komplize drückte sich offenbar vor der Verhandlung. Zwar legte dieser ein ärztliches Attest vor, welches bestätigen sollte, dass er nicht reisefähig sei, dem Gericht reichte dies aber nicht. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt, er wird sich vermutlich im Frühjahr 2015 den Vorwürfen stellen müssen, die die Staatsanwaltschaft Hanau bereits vor dem Schöffengericht in Gelnhausen vorgetragen und gegen das dortige Urteil Berufung eingelegt hatte.

Der „Straßburger“, der vom Schöffengericht Gelnhausen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, bestritt im Landgericht den ihm vorgeworfenen gemeinschaftlichen Betrug, knickte angesichts der Zeugenaussagen dann aber ein. Demnach hatte er mehrfach vor der Geldübergabe mit der Familie telefoniert und auch das Schreiben für das Amtsgericht überbracht. Seine Aussage, dass nur er den Kontakt hergestellt hatte und sein vermeintlicher Komplize alleinverantwortlich war, ließ sich nicht halten. Der 45-Jährige zog daher seine Berufung zurück und auch die Staatsanwaltschaft verzichtete trotz „Bauchgrummeln“ auf eine weitere Strafverfolgung in dieser Sache.

Damit bleibt es bei der sechsmonatigen Bewährungsstrafe, erledigt sind diese dubiosen Geschäften für den Versicherungsmakler damit aber noch lange nicht: Bereits in der nächsten Woche steht er wegen weiterer Betrugsfälle erneut vor Gericht, dann entscheidet sich, ob er nicht vielleicht doch noch ins Gefängnis muss.


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