Unterhaltssäumiger Vater rechnet sich arm

Biebergemünd
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Erneut musste ein Familienvater auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen Platz nehmen, weil er den Unterhalt für seinen Nachwuchs nicht bezahlt hat.

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gerichtSeit Juni 2013 soll er für das in Biebergemünd wohnende Kind nur noch teilweise gezahlt haben, ab Januar 2014 wurden die laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau monatlich geforderten 250 Euro gar nicht mehr überwiesen. In der Verhandlung rechnete der 38-Jährige seine Einkommensverhältnisse jetzt allerdings so klein, dass er um eine Bestrafung herum kam.

Dabei warf ihm die Staatsanwaltschaft sogar vor, den Verlust seines Arbeitsplatzes in Alzenau im Juni 2013 selbst verschuldet zu haben. Dort habe er nämlich drei Wochen angeblich krankheitsbedingt gefehlt, ohne ein Attest vorzulegen und sei deshalb gekündigt worden. Das wollte der inzwischen in Mühlheim lebende Vater so nicht bestätigen, vielmehr schob er die „Schuld“ aufs Jugendamt. Von dort habe er die Nachricht erhalten, dass er für seinen Sohn nicht mehr bezahlen müsste, weil dieser inzwischen in einem Erziehungsheim untergebracht sei.

Inzwischen könne er für den Unterhalt allerdings auch nicht mehr aufkommen, weil er von 100 Euro im Monat lebe. Das Sozialamt habe seine Leistungen gekürzt, weil er angeordnete Maßnahmen abgebrochen habe. Strafrechtliche Konsequenzen machen da wenig Sinn entschied das Gericht und stellte das Verfahren gegen den 38-Jährigen ein. „Ihr Schulden bei Jugendamt sind damit aber nicht weg“, bekam er noch mit auf den Weg.


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