Neun Monate für Einbruch bei Kreiswerke Main-Kinzig

Birstein
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Bei einem Einbruch auf das Gelände der Kreiswerke Main-Kinzig in der Hesseldorfer Straße in Wächtersbach wurden im Januar 2013 größere Mengen Kabel geklaut.

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gerichtDrei Männer hatten zunächst ein Loch in den Zaun geschnitten und anschließend das Schloss eines Containers geknackt. Einer der Täter wurde bereits zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, jetzt war ein 27-Jähriger aus Birstein an der Reihe. Auch er legte bei der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen ein Geständnis ab, musste sich allerdings auch noch wegen weiterer Taten verantworten.

Laut Aussage des Angeklagten wurden die Kabel nach dem Diebstahl abisoliert und das Kupfer anschließend an einen Schrotthändler verkauft. „Ich bin immer der Fahrer“, gab der Birsteiner allerdings auch zu, beim Verladen der Kabel geholfen zu haben. Dass er überhaupt keinen Führerschein besitzt, fiel erst während der Verhandlung auf und wurde angesichts der deutlich höheren Strafandrohung für den Diebstahl nicht weiter verfolgt.

Zugegeben hat der 27-Jährige auch vier Fälle des Computerbetrugs: In Birstein und Romsthal hob er mit einer geklauten EC-Karte an einem Bankautomaten insgesamt fast 1.000 Euro ab, außerdem bezahlte er in der Sportabteilung des ehemaligen Kaufhauses JOH in Gelnhausen zweimal ebenfalls mit einer Bankkarte, die er sich unrechtmäßig zu eigen gemacht hat. Und schließlich verkauft er noch ein Handy auf der Internetplattform „ebay“ und kassierte über 700 Euro, obwohl er ein entsprechendes Telefon gar nicht hatte.

Dabei hatte er noch Glück: Zwei Verfahren gegen ihn wurde bereits kurz nach Verhandlungsbeginn eingestellt, weil seinem Anwalt die Anklagen nicht zugegangen waren. Dabei ging es um den Erwerb von zwei Fahrzeugen unter falschem Namen und das Anbringen falscher Kennzeichen sowie den Abschluss eines Handy-Vertrages in einem Elektronikfachmarkt in Gründau, ebenfalls mit falschen Personalien. Keine Tatbeteiligung konnte ihm unterdessen beim Abschluss eines Vertrages mit einem Bezahl-Fernsehsender nachgewiesen werden, den eine Bekannte ebenfalls in dem Elektronikfachmarkt mit geklauter EC-Karte und falschem Namen abgeschlossen hatte, nachdem dort der Antrag des 27-Jährigen wenige Minuten zuvor abgelehnt worden war.

Für eine saftige Strafe reichten die Anklagepunkte dennoch aus: Strafrichter Dr. Wolfgang Ott verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Weniger schlimm dürfte für den Birsteiner die Führerscheinsperre von zwölf Monaten sein, da er momentan nicht über die finanziellen Mittel verfügt, eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Dafür hat er in den nächsten Monaten einiges an gemeinnütziger Arbeit vor sich: In diesem Verfahren wurde er zu 50 Stunden verurteilt, Geldstrafen aus früheren Verurteilungen wurden inzwischen allerdings in Arbeitsstunden umgewandelt, so dass er weitere 650 Stunden ableisten muss. Das Urteil ist rechtskräftig.


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