Hundeleine muss sein

Bruchköbel
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Bruchköbels Bürgermeister Günter Maibach nimmt die derzeitige Brut- und Setzzeit zum Anlass, wieder einmal auf die oft unterschätzen Probleme in der Natur hinzuweisen.



Die Brut- und Setzzeit dauert bis zum 30. Juni des Jahres und bedeutet für den Hundehalter, dass in dieser Zeit die Leinenpflicht oberstes Gebot ist. Während der Brut-und Setzzeit erneuert sich die Natur durch die Aufzucht von Jungtieren und setzt so einen unendlichen Kreislauf fort, dem alles Leben auf seiner Erde seine Existenz verdankt. Im Wald, auf Wiesen, Feldern und auch entlang aller Grünflächen müssen Hunde nach dem Bundesjagdgesetz angeleint sein. Die Vögel, die als Bodenbrüter auf der Wiese ihr Nest bauen, um Eier zu legen und ihre Jungen groß zu ziehen, den Entenvögeln im Schilf von Bachufer und Gräben, den Störchen auf der Futtersuche in Wiese und Feld, den Rehen, die ihre Kitze irgendwo in der Wiese heimlich abgelegt habe, all diesen Tieren gilt der Schutz in dieser Zeit. Ein freilaufender Hund mit seinem natürlichen Jagdinstinkt wird jeder aufgenommenen Fährte hinterher jagen und somit die Jungtiere der Saison durch ständige Störungen oder direkter Attacken beunruhigen. Dem Hund kann man sein Verhalten nicht vorwerfen, das ist ihm angeboren. Der Hundehalter hingegen sollte einsichtig und vernünftig genug sein, seinen Hund stets an der Leine zu halten, um die Natur bis Ende Juni zu schonen. Bürgermeister Günter Maibach weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sowohl Jagdrecht als auch Naturschutz, Tierschutz und Artenschutz rechtliche Maßnahmen bereit halten, um die Verfehlung rechtlich zu ahnden. Auch kann ein Wesenstest für den Hund angeordnet werden, was für den Hundehalter erhebliche Konsequenzen mit sich bringt.

Niemand möchte die Hundehalter und ihre vierbeinigen Lieblinge aus Feld und Flur verbannen, aber die Einhaltung der Brut- und Setzzeit sollte für jeden vernünftigen Mitbürger eine Selbstverständlichkeit sein.


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