Haushaltsberatungen in den Januar verschoben

Freigericht
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Die Freigerichter Gemeindevertreter werden in diesem Jahr nicht mehr über den Haushalt für 2014 beraten.

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Grund ist der fehlende Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes, ohne den das Zahlenwerk nicht beschlossen werden kann. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Klaus Brönner (CDU), hatte dies bereits auf der jüngsten Parlamentssitzung kritisiert, jetzt hat die Finanzkommission entschieden, erst im Januar das Thema Haushalt auf die Tagesordnungen der jeweiligen Gremien zu setzen.

Die endlos scheinenden Haushaltsberatungen in den vergangenen Jahren im Freigerichter Parlament werden damit um ein weiteres Kapitel erweitert. Auch der Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 wurde zunächst ohne Wirtschaftsplan vorgelegt, was zu erheblichen Verzögerungen geführt hatte. Damals musste extra die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden und bestätigen, dass ohne den Wirtschaftsplan kein Beschluss über den Haushalt gefasst werden kann. Im darauffolgenden Jahr lagen dann zwar alle Zahlen vor, doch dann wurde die erste Haushaltsversion von der Aufsichtsbehörde abgelehnt. Diesmal fehlt nun wieder der Wirtschaftsplan.

Verzögerungen sind damit erneut vorprogrammiert, zumal auch in Freigericht noch strengere Regeln zur Konsolidierung des Haushaltes angewandt werden müssen. Die Gemeinde ist zwar nicht unter den Schutzschirm des Landes Hessen geschlüpft, muss sich aber vermutlich dennoch an die Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte halten. Landrat Erich Pipa hatte in dieser Woche bereits erklärt, dass die Hessische Landesregierung über eine Verschärfung der Kriterien für die Genehmigung der Haushalte von defizitären Kommunen diskutiert. Mit einem Minus von 1,5 Millionen Euro im Haushaltsentwurf für 2014 sitzt Freigericht da mit im Boot.

Und die übergeordneten Behörden liefern auch gleich unzählige Sparvorschläge für die Städte und Gemeinden mit. In einer der Entwürfe wird da auch zu den Eigenbetrieben Stellung genommen, die wieder in den Kernhaushalt zurückgeholt werden sollen. „Mittlerweile kann auch im Kernhaushalt kaufmännisch gerechnet werden, womit dieses Argument für Auslagerungen entfällt. Bei Rückholung der Organisationseinheiten entfallen doppelte Prüfungsentgelte“, begründen die Haushaltsexperten in Wiesbaden diese Empfehlung. Für Freigericht hätte dies zumindest den Vorteil, dass dann die Diskussionen über den fehlenden Wirtschaftsplan ausbleiben.


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