Hof Trages: Golfplatz-Klage läuft auf Schadensersatz hinaus

Freigericht
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Die Gemeinde Freigericht sieht einer Klage von Hubertus von Savigny gegen die Rückabwicklung des Bebauungsplanes "Golfplatz Hof Trages" anscheinend gelassen entgegen.

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tragesklage"Wir wissen nicht, worauf er hinaus will", erklärte Bürgermeister Joachim Lucas gestern Abend im Haupt- und Finanzausschuss. Der Gutsbesitzer hatte kurz vor Ablauf der Frist zunächst eine Rüge eingereicht und hat jetzt bis Ende des Monats Zeit, eine Klageschrift zu formulieren. Bemängelt werden unter anderem Abwägungs- und Verfahrensfehler, zudem habe sich die Gemeindevertretung "rechtsirrig" an den Bürgerentscheid gebunden gefühlt, der per se rechtswidrig sei.

Bürgermeister Lucas erklärte, dass es nicht das Ziel von von Savigny sein könne, den Bebauungsplan wieder in Kraft treten zu lassen, weil dieser nie in Kraft getreten sei. "Das Ding ist durch", ist sich der Rathauschef sicher. Allerdings waren sich die Ausschussmitglieder schnell einig, was mit der Klage offenbar erreicht werden soll: vermutlich soll Schadensersatz für angefallene Planungskosten geltend gemacht werden. Allerdings kann der Gutsbesitzer laut Lucas diese nicht einfordern, weil eine Erstattung im Vorfeld vertraglich ausgeschlossen worden sei. "Ich sehe da keine Chance für ihn", so der Bürgermeister.

Kritik gab es von Gerhard Hof (LFB/FDP-Fraktion), weil die Gemeindevertreter erst sechs Wochen, nach dem die Rüge im Rathaus eingegangen war, über den Vorgang informiert wurden. Zudem forderte er, die Klageerwiderung des Anwaltes der Gemeinde, der vom Hessischen Städte- und Gemeindebund gestellt wird, ausgehändigt zu bekommen, was von der Verwaltung abgelehnt wurde. "Wir haben auch die Möglichkeit, einen Akteneinsichtsausschuss einzurichten", stieß diese Drohung von Hof allerdings auf Kritik.

"Wir sollten keinen falschen Signale nach außen senden", berief sich Hugo Klein (CDU) zwar auf seine Aussage bei der Rückabwicklung, dass diese möglicherweise rechtlich nicht unproblematisch sei, rief allerdings jetzt dazu auf, der Verwaltung im weiteren Verfahren das Vertrauen zu schenken. Bürgermeister Lucas versuchte noch einmal zu beruhigen: "Es wurde alles überprüft, daher denke ich, dass wir da auf der sicheren Seite sind. Es kann an und für sich nichts auf uns zukommen."

Wenn die Klageerläuterung von den Anwälten von Hubertus von Savigny vorliegt, wird die Gemeinde darauf erwidern, anschließend entscheidet das Verwaltungsgericht, ob die Klage zugelassen wird. Laut dem Ausschussvorsitzenden Florian Altmann, von Beruf Rechtsanwalt, wäre dann mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren zu rechnen.


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