Ohne Führerschein fast direkt ins Gefängnis

Freigericht
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Den Führerschein hat eine 50-Jährige aus Freigericht schon länger nicht mehr, jetzt ist sie auch ihren Wagen los.



gerichtWeil sie nicht zum ersten Mal ohne Fahrerlaubnis hinterm Steuer eines Pkw erwischt wurde, wurde sie im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde ihr erst kürzlich gekaufter Daihatsu eingezogen.

„Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe“, zeigte sich die 50-Jährige in der Verhandlung einsichtig, allerding brachte die Verlesung ihres Vorstrafenregisters gleich mehrere Einträge dieser Art zum Vorschein. 2011 war sie zum ersten Mal ohne Führerschein erwischt worden, 2013 dann gleich sogar dreimal. Die Folge waren jeweils Geldstrafen, die letzte mit 90 Tagessätzen á 20 Euro und somit insgesamt 1.800 Euro schon vergleichsweise heftig.

Diese Warnschüsse verstand die Freigerichterin aber offenbar nicht: Am 18. Juni dieses Jahres wurde sie wenige Meter von ihrer Wohnung um 7.25 Uhr erneut von der Polizei angehalten, in der Verhandlung gab sie jetzt zu, dass sie da auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz in Frankfurt war. Die Aussage, dass der erst vor kurzem gekaufte Daihatsu eigentlich für ihren Sohn bestimmt gewesen sei, erschien dem Gericht daher wenig glaubwürdig. Zumal auf dem Kennzeichen die Initialen der Angeklagten und ihr Geburtsdatum standen.

„Es spricht alles dafür, dass sie das öfters gemacht haben“, so die Überzeugung von Strafrichter Dr. Wolfgang Ott, der die 50-Jährige wie von der Staatsanwaltschaft beantragt zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilte, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss sie 1.000 Euro an die Staatskasse zahlen und der Führerscheinstelle wird untersagt, ihr in den nächsten zwölf Monaten eine Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Daihatsu wird eingezogen und vom Staat verwertet. Das Urteil ist rechtskräftig.


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