Großer Streit um einen kleinen Hund

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Großer Streit um einen kleinen Hund: Weil ihm ein krankes Tier verkauft worden sein soll, soll ein 27-Jähriger aus Freigericht die Züchter aus Rheinland-Pfalz telefonisch beleidigt und bedroht haben.

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gerichtDie Staatsanwaltschaft Hanau erhob daher Anklage wegen Nötigung, in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen schilderte der Angeklagte jetzt allerdings einen ganz anderen Verlauf der Auseinandersetzung. „Glaubhaft“, urteilte Strafrichterin Petra Ockert und stellte das Verfahren ein.

Im Jahr 2009 wechselte der Miniature Bull Terrier den Besitzer, „mein Hund war aber von Anfang an krank“, vermutete der Freigerichter eine Inzucht. Auf über 5.000 Euro würden sich die Tierarztrechnung inzwischen belaufen, Mitte 2013 forderte er schließlich den Kaufpreis von zirka 2.000 Euro zurück. Es kam zu mehreren Telefonaten mit den Züchtern und bei einem sollte der Freigerichter dann gedroht haben, dem Ehepaar „die Bäuche aufzuschlitzen, das Haus anzuzünden und die Hunde zu vergiften“, so die Anklage.

Das bestritt der 27-Jährige und erklärte, dass andere Käufer sich ebenfalls über die Qualität der Hunde bei den Züchtern beschwert hätten. Und auch in diesen Fällen wäre anschließend behauptet worden, dass Bedrohungen ausgesprochen worden seien. Und da er, wie er selbst erklärte, einst einem Rocker-Club angehört habe, hätte dieser Vorwurf auf ihn auch gut gepasst. Vielmehr sei aber er von den Züchtern um Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit nervigen Käufern gebeten worden: „Was kostet mich das, wenn du die Familie tot machst?“, soll die Ehefrau ihn gefragt haben. Als er jegliche Unterstützung versagte, habe er schließlich sogar Drohanrufe aus entsprechenden Kreisen bekommen.

Zur Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen war nur der 56-jährige Züchter erschienen, seine Ehefrau hat laut seiner Aussage seit diesem Streit vor zwei Jahren psychische Probleme. Er legte ein Attest vor, in dem sogar suizidale Gedanken bei der Frau aufgeführt waren. Da sie die telefonischen Drohungen des Freigerichters entgegengenommen haben will, war aber eine Aufklärung in der Verhandlung ohne sie unmöglich. Allerdings erklärte auch der 56-Jährige, dass ihm und seiner Frau an einem Ende der Streitigkeiten gelegen sei. Da seit 2013 kein Kontakt mehr zwischen den Beteiligten besteht und der Freigerichter bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, wurde das Verfahren eingestellt.


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