Appell an Hundebesitzer wegen freilaufender Vierbeiner

Freigericht
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Die Ordnungsbehörde weist alle Hundehalter beim Ausführen ihrer Vierbeiner auf die gesetzlichen Vorgaben zur Beaufsichtigung hin.



Insbesondere ist es gemäß dem Hessischen Jagdgesetz nicht erlaubt, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. In jedem Fall muss die unmittelbare Einwirkung des Hundehalters zu jeder Zeit gegeben sein. Eine eventuell nötige Anleinung der Hunde dient, gerade in der jetzigen Brut- und Setzzeit, dem Schutz der Wildtiere. Gleiches gilt, wenn Wildtiere von frei laufenden Hunden gejagt, gehetzt oder sogar verletzt werden könnten.

Weiterhin weist das Ordnungsamt der Gemeinde Freigericht aus gegebenen Anlass darauf hin, dass den Hunden, die sich außerhalb des eingefriedeten Besitztums befinden, ein Halsband anzulegen ist, auf dem der Name, die Adresse und die Telefonnummer des Halters einzutragen ist.

Im Interesse eines gemeinsamen Miteinanders bitten wir weiterhin alle Hundehalter, die bereitgestellten Hundetoiletten in Anspruch zu nehmen. Herumliegender Hundekot ist nicht nur ein Ärgernis, er kann zudem auch gesundheitsschädlich sein.  Weitere Informationen erteilt Ihnen das Ordnungsamt unter 06055/916-162 oder 163.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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