Zwei Versionen: Einbruch in Gelnhäuser Altstadt

Gelnhausen
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Zwei Versionen zu einem vermeintlichen Einbruch in der Gelnhäuser Altstadt.

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Der 51-jährige Bewohner will am 18. Dezember 2012 einen alten Bekannten gesehen haben, wie er aus seiner Wohnung flüchtete, der vermeintliche Täter bestritt in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen alle Vorwürfe. „Das ist ein Racheakt“, erklärte der ebenfalls 51-Jährige, das Gericht entschied, das Verfahren gegen den Gelnhäuser einzustellen.

Weil er etwas vergessen habe, habe er am 18. Dezember 2012 um 5.45 Uhr auf dem Weg zur Arbeit noch einmal kehrt gemacht und bei seiner Rückkehr in der Wohnung den Angeklagten entdeckt, erklärte der Bewohner dem Gericht. Mit 200 Euro in der Hand habe dieser in einer Ecke gestanden und sei anschließend durch die offene Haustür geflüchtet. „Es war eine Verzweiflungstat“, soll der 51-Jährige dabei noch gerufen haben. Das Geld soll aus einer Geldkassette stammen, die der Angeklagte zuvor aufgebrochen habe. Diese Aussage machte das Gericht allerdings misstrauisch. Denn bei der Polizei hatte der geschädigte Bewohner noch ausgesagt, dass der Einbrecher durchs Fenster geflüchtet sei und er ihm dabei Geld aus der Hand gerissen habe, so dass dieser nur mit 50 Euro entkommen sei.

Als die Polizei an der Wohnung eintraf, war der vermeintliche Einbrecher bereits weg, wurde von den Beamten aber wenig später an seiner Wohnadresse in Gelnhausen angetroffen. Zumindest seine Kleidung ließ darauf schließen, dass er direkt aus dem Bett kam, eine Jeans und eine braune Jacke, die er laut Aussage des Geschädigten beim Einbruch angehabt haben sollte, lagen über einem Stuhl. Der Angeklagte vermutete schon gegenüber der Polizei einen Racheakt, weil er seinem „Kollegen“ gesagt habe, dass er nur sein Freund sei, weil er ihm Geld gegeben habe. Zuvor hatte er ihm offenbar unter anderem beim Aufbau eines Schrankes geholfen.

Da sich beide Männer offenbar auch außergerichtlich gerne streiten und es während der Verhandlung mehrfach zu gegenseitigen Beleidigungen kam, glaubten Gericht und Staatsanwaltschaft schließlich keinem von beiden. Aufgrund zu vieler Widersprüche wurde das Verfahren eingestellt.


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