Tuǧc̡e A.: 18-Jähriger wurde auf Video identifiziert

Gelnhausen
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Im Fall der schwer verletzten Tug?c?e A. aus Gelnhausen konzentrieren sich die Ermittler derzeit auf die Auswertung der Videoaufzeichnung von dem Parkplatz des Schnellrestaurants in Offenbach, auf dem die 22-Jährige am vergangenen Samstag attackiert wurde. Ein Zeuge, den die Staatsanwaltschaft am Mittwoch per Sondermeldung über die Öffentlichkeit gesucht hatte, konnte inzwischen identifiziert werden.

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videotugceDer Zustand der im Koma liegenden Studentin wird unterdessen von einem Sprecher des Klinikums Offenbach weiterhin als „sehr kritisch“ eingestuft.

Bei dem Zeugen handelt es sich um eine männliche Person aus dem Umfeld des 18-jährigen Serben, der dringend der Tat verdächtigt wird und seit vergangenem Sonntag in Untersuchungshaft sitzt. Dieser Zeuge soll nach der Attacke zwischen den Täter und das Opfer getreten sein. Auf der Videoaufzeichnung soll laut Oberstaatsanwalt Dr. Axel Kreutz, der das Material allerdings selbst noch nicht gesichtet hat, gut zu erkennen sein, wie die 22-Jährige am 15. November gegen 4.15 Uhr auf dem Parkplatz getroffen wurde. Allerdings müsse jetzt im Detail geklärt werden, in welcher Form der Schlag ausgeübt wurde. „Es handelt sich hierbei natürlich um ein ganz wichtiges Beweismittel“, so Dr. Kreutz. Der zunächst gesuchte Zeuge war bereits von der Seite des Tatverdächtigen benannt worden und konnte offenbar nur zunächst nicht zugeordnet werden.

Mit der Videoaufzeichnung wird auch immer wahrscheinlicher, dass es sich bei dem 18-Jährigen tatsächlich um den Täter handelt. Auch die Staatsanwaltschaft rechnet anscheinend inzwischen nicht mehr damit, dass dies bestritten wird. Die Ermittler sind jetzt damit beschäftigt, den genauen Tathergang zu rekonstruieren; wichtig ist dabei für eine juristische Bewertung beispielsweise, ob der Täter mit der Faust oder der flachen Hand zugeschlagen hat und wo genau die junge Lehramtsstudentin aus Gelnhausen getroffen wurde.

Der in U-Haft sitzende junge Mann hat sich inzwischen einen zweiten Verteidiger genommen, nach dem ihm zunächst ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden war. Sein Schweigen gegenüber den Ermittlern hat er allerdings noch nicht gebrochen. Bislang wurde von Seiten der Verteidigung kein Haftprüfungstermin beantragt, Oberstaatsanwalt Dr. Kreutz geht davon aus, dass er bis zum Prozessbeginn im Untersuchungsgefängnis bleiben wird.


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