18 Monate und Fußfessel für räuberische Erpressung

Gelnhausen
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Abstruser Lebensplan eines 19-Jährigen: Nachdem der Gelnhäuser seine Lehre zum Verkäufer abgeschlossen hatte, wollte er sich erst einmal ein Jahr arbeitslos melden und „chillen“, um sich von Schule und Ausbildung zu erholen. Doch daraus wurde nichts: Er flog im Frühjahr dieses Jahres zu Hause raus, übernachtete wochenlang mit anderen Jugendlichen im Parkhaus am Bahnhof in Gelnhausen und landete schließlich im Gefängnis.

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gerichtDieser rasante Absturz endete jetzt vor dem Jugendschöffengericht Gelnhausen mit einer Verurteilung zu einer 18-monatigen Jugendstrafe wegen räuberischer Erpressung.

Während sich das Gericht geduldig die langatmigen Ausführungen des Angeklagten anhörte, platzte Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze irgendwann der Kragen. „Sie wollten sich mit 19 Jahren erst einmal ein Jahr gönnen, um sich zu erholen? Das ist genau der richtige Zeitpunkt“, hatte er wenig Verständnis für die Lebensplanung des jungen Mannes aus dem Stadtteil Meerholz. Zumal es die Anklageschrift in sich hatte: Am 9. August dieses Jahres zwang er eine männliche Person, die sich in einer Wohnung in der Barbarossastraße in Gelnhausen über Nacht aufhielt, unter Vorhalt eines Teppichmessers zur Herausgabe mehrere Wertgegenstände, darunter Geldbörse samt EC-Karte. Als der Angeklagte vergeblich versuchte, vom Opfer die PIN-Nummer zu erfahren, schnappte er sich dessen Haustürschlüssel und durchsuchte am nächsten Tag dessen Räumlichkeiten in Wächtersbach. Die Beute fiel insgesamt recht mager aus, die Wohnung habe er laut eigenen Angaben mit acht Euro Bargeld verlassen und zuvor dort noch eine Zigarre geraucht. Ebenfalls angeklagt war ein Diebstahl im Netto-Markt am Gelnhäuser Bahnhof. Waren im Wert von knapp 27 Euro ließ er dort mitgehen. Ob auch ein weiterer Diebstahl im Kaufhaus Benzing in Freigericht-Neuses vor Gericht verhandelt wird, ist noch nicht geklärt.

Reicht aber auch so schon für den Verkäufer, der laut eigenen Angaben bereits seit seinem elften Lebensjahr Drogen nimmt und zuvor wegen zwei kleiner Delikte auffällig geworden war. Davon konnte diesmal keine Rede mehr sein: 18 Monate Jugendstrafe wegen räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall sowie Diebstahl lautete die Entscheidung des Jugendschöffengerichts, die Freiheitsstrafe wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Hier gilt das Prinzip Hoffnung“, kommentierte Oberstaatsanwalt Heinze die in diesem Fall notwendige günstige Sozialprognose. Der 19-Jährige muss zudem mindestens sechs Monate eine Fußfessel tragen, die dafür sorgen soll, dass er vor allem in den Abendstunden regelmäßig zu Hause ist und somit wieder in ein geregeltes Leben zurückfindet. Außerdem muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und drei Gespräche bei der Drogenberatung zur Vorbereitung einer ambulanten Entziehungskur wahrnehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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