Gelnhausen: Drei Jahre Haft für Überfall im Parkhaus

Gelnhausen
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Ein 28-jähriger Mann aus Linsengericht ist im Amtsgericht Gelnhausen wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass er im vergangenen Jahr im Parkhaus am Bahnhof in Gelnhausen eine Frau mit einem Messer bedroht und so die Herausgabe ihres Geldbeutels erzwungen hat.

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landgerichtDer Angeklagte erklärte, dass er sich aufgrund seines Alkoholkonsums an nichts mehr erinnern könne.

Das Opfer hingegen wird den 20. Oktober 2014 wohl nie mehr vergessen. Nach einer längeren Krankheitsphase hatte die 49-Jährige gerade ihren ersten Arbeitstag hinter sich und war gegen 13.40 Uhr mit dem Zug aus Frankfurt gekommen. An ihrem Auto im Parkhaus angekommen, legte sie zunächst ihre Handtasche auf den Beifahrersitz und bemerkte auf dem Weg zur Fahrertür dann den Täter. Vor ihr habe ein leicht gebückter und nervöser Mann gestanden, der ein Messer in der Hand gehalten und mit einem bunten Halstuch sein Gesicht verdeckt habe, so ihre Schilderung im Gerichtssaal. „Er hat das Messer mehrfach in Richtung Bauch gehalten“, sei sie seiner Aufforderung nachgekommen, habe die Beifahrertür erneut geöffnet und aus ihrer Handtasche ihren Geldbeutel übergeben. Neben 80 Euro Bargeld waren darin sämtliche Papiere der Gelnhäuserin, bis heute ist nichts davon wieder aufgetaucht. Die 49-Jährige musste nach dem Überfall ihre Wiedereingliederung in den Beruf abbrechen, ist heute in therapeutischer Behandlung und arbeitslos.

Nach der Tat fuhr die Frau mit ihrem Fahrzeug noch aus dem Parkhaus und bat Passanten auf dem Parkplatz davor um Hilfe. Die alarmierte Polizei bekam anschließend bei einer Nahbereichsfahndung aus der „Parkhaus-Chiller-Szene“, wie es ein Beamter bezeichnete, bereits den ersten Hinweis auf den Angeklagten. Zwei 25 und 27 Jahre alte Männer sagten aus, dass der Linsengerichter bereits am Tag zuvor am Bahnhof blutverschmiert mit einem Messer herumgefuchtelt haben soll. Auch am Vormittag des 20. Oktober 2014 will ihn einer der Männer auf dem Weg in Richtung Innenstadt gesehen haben.

Allerdings wussten sie weder Namen noch Anschrift des vermeintlichen Täters, doch dann half „Kommissar Zufall“. Nur knapp drei Stunden nach der Tat lief der Angeklagte den beiden Männern im Ziegelhaus in die Arme und da in der dortigen Spielothek gerade zwei Polizisten in Sachen Parkhaus-Überfall ermittelten, wurde er von ihnen direkt dorthin geführt. Da er sich zunächst weigerte, sich auf den Boden zu legen, mussten ihn die Beamten unter Vorhalt einer Schusswaffe festnehmen. Im Polizeiwagen entdeckten die Polizisten bereits ein Messer an seinem Hosenbund, bei einer Ganzkörperuntersuchung auf der Wache wurde dann in seiner Unterhose auch ein buntes Halstuch gefunden. Vor allem das (Küchen)-Messer passte zur Beschreibung und hatte wie vom Opfer beschrieben einen gelben Griff. Nur die Kleidung des 28-Jährigen machte die Polizisten zunächst stutzig: Der Täter sollte eine verwaschene Jeans und einen grauen Kapuzenpullover getragen haben, der Linsengerichter wurde in kurzen Bermuda-Shorts sowie T-Shirt und blauer Jacke verhaftet. Das Gericht folgte allerdings der Vermutung der Polizei, dass der Angeklagte nach dem Überfall genügend Zeit hatte, um sich umzuziehen.

Auf der Polizeiwache fand auch eine Blutentnahme statt, 2,67 Promille wurden schließlich bei ihm festgehalten. Der 28-Jährige wanderte noch am gleichen Tag in Untersuchungshaft. In der Verhandlung  gab er sich jetzt wortkarg: „Ich war da nicht gewesen“, sagte er zu Beginn, in seinem Schlusswort erklärte er, dass er an den 20. Oktober 2014 vom Vormittag an bis zu seiner Verhaftung keine Erinnerung mehr habe. Außerdem bekundete er mehrfach, dass er mit seinem Pflichtverteidiger Ulrich Will nicht einverstanden sei, weil der sich zweieinhalb Monate nicht bei ihm gemeldet habe. Verlesen wurden zudem mehrere Gutachten, laut denen der Linsengerichter bereits seit Jahren ein Alkoholproblem hat und bereits dreimal in der Psychiatrie untergebracht war.

Verteidiger Will äußerte in seinem Plädoyer erhebliche Zweifel an der Schuld seines Mandanten, vor allem auch deshalb, weil er vom Opfer im Gerichtssaal nicht wiedererkannt wurde. Das Schöffengericht folgte nach kurzer Beratung allerdings dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.


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