Junge verliert Arm auf A66: Zeuge gesteht Falschaussage

Gelnhausen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Es war einer der schrecklichsten Unfälle auf der A66 in jüngster Vergangenheit: Am 6. Juli 2013 rammte um 4 Uhr morgens ein Zeitsoldat aus Steinau mit seinem Golf auf der Höhe von Gelnhausen-Höchst in Fahrtrichtung Fulda den VW-Bus einer Familie aus Rodenbach, die gerade auf dem Weg in den Urlaub war.

Anzeige


gerichtBei dem Unfall verlor ein damals 13-jähriger Junge einen Arm, die Eltern und zwei weitere Kinder hatten großes Glück und blieben beinahe unverletzt. Der Unfallverursacher wurde im Juli des vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von insgesamt 4.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen verurteilt. Zudem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Zwar bestand von Beginn an der Verdacht, dass der Steinauer alkoholisiert war, nachweisen ließ sich das allerdings nicht. Doch jetzt gestand sein Cousin im Amtsgericht Gelnhausen, dass er in dem Prozess die Unwahrheit gesagt und damit den Unfallverursacher vor einer deutlich höheren Strafe bewahrt hat. Wegen falscher uneidlicher Aussage wurde der ebenfalls 23-jährige Steinauer zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, außerdem muss er 4.000 Euro an den verletzten Jungen aus Rodenbach zahlen. Der Angeklagte akzeptierte dieses Urteil direkt nach der Verkündung, das somit gleich rechtskräftig wurde.

„Beantworten Sie mir noch eine Frage: In der Nacht wurde Alkohol getrunken?“, fragte Strafrichterin Petra Ockert am Ende der Beweisaufnahme. „Ja“, erklärte der Angeklagte und senkte seinen Kopf nach unten. Der 23-Jährige hatte im Prozess gegen seinen Cousin ausgesagt, dass er alleine mit dem Zug nach Gelnhausen und anschließend vom dortigen Bahnhof mit einem Taxi in eine Diskothek nach Gründau gefahren sei. Doch jetzt korrigierte er diese Aussage: Wie bereits eine 22-jährige Jossgründerin, die ebenfalls im Unfallwagen saß, in der ersten Verhandlung berichtet hatte, traf sich das Trio zunächst in deren damaliger Wohnung in Bad Orb und alle fuhren gemeinsam gegen 22 Uhr in die Diskothek. Dass dort reichlich Alkohol konsumiert wurde, bestätigte jetzt der 23-Jährige, auch der Fahrer des Unfallwagens habe sich nicht zurückgehalten.

Der wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte Steinauer hatte in der Verhandlung im Juli 2014 ausgesagt, bis 20 Uhr den Dienst in seiner Kaserne in Stadtallendorf versehen zu haben und nach seiner Heimkehr relativ zügig ins Bett gegangen zu sein. Gegen 3 Uhr nachts wollte er einen Anruf von seinem Cousin erhalten und diesen dann mit der Jossgründerin von der Diskothek abgeholt haben. Nach dem Unfall wurde er von einem Rettungswagen ins Krankenhaus in Schlüchtern gebracht, zuvor soll er auf der Autobahn zusammengebrochen sein. Als die Polizei ihn anschließend in der Klinik befragen wollte, war er allerdings verschwunden und tauchte erst 24 Stunden später wieder auf. Seine Mutter hatte ihn am Krankenhaus abgeholt, anschließend will er stundenlang durch ein Waldgebiet geirrt sein. Eine Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt war nicht mehr möglich.

Sein jetzt angeklagter Cousin sagte auch aus, wie ihm die Falschaussage nahegelegt wurde: Der Unfallfahrer und sein Vater hätten ihn zwischen dem ersten und zweiten Verhandlungstag bei einem Gespräch im Garten instruiert, was er ihm Prozess aussagen solle. Die Staatsanwaltschaft will daher jetzt prüfen, ob gegen den Vater ein Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage eingeleitet wird. Das Verhalten des Verteidigers des Unfallfahrers wurde in der jetzigen Verhandlung ebenfalls kritisiert und soll unter standesrechtlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Das Urteil gegen den Zeitsoldaten aus Steinau, der mutmaßlich unter starkem Alkoholeinfluss den Unfall verursacht hat, ist rechtskräftig, ihm droht keine weitere Strafverfolgung.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2