Kita-Streik: Gelnhausen erstattet Betreuungsgebühren

Gelnhausen
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Gelnhäuser Eltern erhalten anteilig Betreuungsgebühren zurückerstattet, wenn die Einrichtung ihres Kindes vom aktuellen Streik im Sozial- und Erziehungsdienst betroffen ist.

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Diese Grundsatzentscheidung hat der Magistrat der Barbarossastadt jetzt getroffen. Gleichzeitig legten die Stadtväter Pauschalen für die Rückerstattung fest. „Die Zahlung erfolgt anteilig, pauschal und nach Beendigung des Streiks, spätestens zum Ende des Kindergartenjahres am 31. August 2015“, kündigt Bürgermeister Thorsten Stolz an.

Der Rathauschef betont: „Bei der Rückerstattung der Gebühren handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung der Stadt Gelnhausen, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Wir wollen mit dieser Maßnahme ein Zeichen in Richtung der Eltern setzen, die durch die Streiks in den Betreuungseinrichtungen ganz unterschiedlich betroffen sind“. So verzeichnen manche Kindertagestätten keine oder nur sehr wenige Streiktage, während andere Einrichtungen seit drei Wochen streiken.  

Der Magistrat hat auch Pauschalen festgelegt, die die Verwaltung pro Streiktag zurückerstattet: Dabei wird grundsätzlich zwischen den drei Betreuungsbereichen „Kleinkinder“, „Kindergartenkinder“ und „Schulkinder“ unterschieden. Hier gibt es eine weitere Unterteilung zwischen einer Halbtagsbetreuung ohne Mittagessen und einer Ganztagsbetreuung mit Mittagessen. Für die Krippe erhalten Eltern laut Magistratsbeschluss halbtags 10 Euro und ganztags 15 Euro sowie für die Kindertagesstätte halbtags 4 Euro und ganztags 6 Euro. Für den Bereich der Schulkinderbetreuung werden 6 Euro für den Halbtagsplatz und 8 Euro für den Ganztagsplatz erstattet. Für die so genannten „Bambini-Kinder“, die am Mittagessen teilnehmen, werden 2 Euro pro Tag  erstattet. „Tage, an denen Eltern in Betreuungseinrichtungen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, erstatten wir nicht zurück“, betont Bürgermeister Stolz in diesem Zusammenhang.

In den nächsten Tagen erhalten die Eltern von der Stadtverwaltung eine kurze Informationsschrift und einen Erstattungsantrag, den sie unbedingt ausfüllen müssen. Er ist Voraussetzung für die Rückerstattung und muss nach Streikende zurück gegeben werden. Thorsten Stolz weist  vor diesem Hintergrund auf das derzeit völlig offene Streikende hin und betont, dass die Stadt Gelnhausen selbst keinen Einfluss darauf besitzt, ob und in welchem Umfang in einer Betreuungseinrichtung gestreikt wird:  „Das entscheiden einzig und alleine die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort“.


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