Rekordversuch auf der Barbarossastraße

Gelnhausen
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Die Barbarossastraße ist eine der vielbefahrensten Strecken in Gelnhausen. Umso erschreckender ist die Erkenntnis, wer da manchmal so alles unterwegs ist.

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Am 28. August des vergangenen Jahres fuhr ein 53-jähriger mit seinem Motorroller vormittags die Straße entlang und hatte über drei Promille. Bevor etwas passierte, konnte ihn die Polizei aus dem Verkehr fischen, jetzt saß er im Amtsgericht Gelnhausen auf der Anklagebank.

Ein rekordverdächtiger maximaler Promillewert von 3,61 wurde um 10.30 Uhr nach der Blutentnahme bei ihm festgestellt, einen Führerschein konnte er zudem nicht vorweisen. Mit einem Kumpel habe er am Morgen in einem Schrebergarten „gebechert“, versuchte er dem Gericht seinen extrem hohen Promillewert zu erklären. Den Motorroller habe er sich extra gekauft, weil er geglaubt habe, diesen ohne Führerschein fahren zu dürfen.

Zumindest sein Alkoholproblem scheint ihm bewusst zu sein, in der Verhandlung berichtete er von einer geplanten Entziehungskur. Da er sich aber bereits 2007 wegen identischer Delikte verantworten musste, kam er um eine deutliche Bestrafung nicht herum: Das Gericht verurteilte den Hartz IV-Empfänger wegen einer vorsätzliche Trunkenheitsfahrt sowie vorsätzlichem Fahren ohne Führerschein zu einer Geldstraße von 960 Euro, außerdem wurde für die Wiedererteilung des Führerscheins eine Sperrfrist von zwölf Monaten verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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