Freiwilliger Polizeidienst: Bewerbungsfrist endet

Gelnhausen
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In den nächsten Wochen endet die Bewerbungsfrist für den Freiwilligen Polizeidienst, den Gelnhausen, Linsengericht und Freigericht zum Jahreswechsel 2015/2016 in Kooperation einführen.



Die Gelnhäuser Ordnungsamtsleiterin Roswitha Krack erinnert deshalb mögliche Bewerber daran, ihre Bewerbungsunterlagen jetzt bei den zuständigen Ordnungsämtern abzugeben. „Im September beginnen dann die Vorstellungs- und Eignungsgespräche bei der Polizei“, kündigt sie an.

Freiwillige Polizeihelfer unterstützen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Polizei und die Kommunen in ihren jeweiligen Aufgaben. Der Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes dient dem Ziel, die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Kommunen weiter zu verbessern. Das erreichen die Freiwilligen Polizeihelfer durch das Zeigen von Präsenz, vorbeugende Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie durch das Beobachten und Melden von Vorgängen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen. Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes in Gelnhausen sind künftig: Großveranstaltungen wie Schelmenmarkt und Barbarossamarkt, Absperrungen bei Großveranstaltungen wie „Gartenwelten“, „Anlassen“ und Weihnachtsführungen sowie Streifengänge in den Abend- und Nachtstunden. Dabei sollen die Freiwilligen Polizeihelfer Schwerpunkte auf das Bahnhofsumfeld, die Innenstadt und einzelne Bereiche der Stadtteile legen.

Die Aufnahmeanforderungen für den Freiwilligen Polizeidienst sehen so aus: Bewerber sollten mindestens 18 und höchsten 65 Jahre alt sowie gesundheitlich in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Sie sollten über einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. „Die Bewerber sollten nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sein“, nennt Roswitha Krack weitere Voraussetzungen.

Die Freiwilligen Polizeihelfer erhalten eine praktische und theoretische Ausbildung von mindestens 50 Stunden. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bekommen sie eine Aufwandsentschädigung. Sie werden durch die Aushändigung einer Urkunde in den Freiwilligen Polizeidienst aufgenommen und stehen dann zum Land Hessen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Interessierte bei den Ordnungsämtern der Kommunen Gelnhausen, Freigericht und Linsengericht. Ansprechpartner sind Roswitha Krack (Gelnhausen), Tel. 06051/830-150, Peter Betz (Freigericht), Tel. 06055/916-150, und Alexander Schrempf (Linsengericht), Tel. 06051/709-127.


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