Aus Amtsgericht geflüchtet: Er gilt als brandgefährlich

Gelnhausen
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Mit dem Sprung aus einem Toilettenfenster des Amtsgerichts Gelnhausen wollte sich ein inzwischen 35-jähriger Gelnhäuser kurz vor Weihnachten 2014 der Verurteilung durch das dortige Jugendschöffengericht entziehen. Die spektakuläre Aktion brachte ihm aber nichts, in Abwesenheit wurde er danach wegen versuchter Vergewaltigung, Stalking in mehreren Fällen und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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landgerichtJetzt wurde diese Entscheidung von der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Hanau bestätigt.

Der 35-Jährige war im Juli 2011 eine Beziehung zu einem damals 14-jährigen Mädchen aus der Barbarossastadt eingegangen und hatte sie und ihre Familie über Monate hinweg terrorisiert, nachdem diese im Februar 2013 Schluss gemacht hatte. Im Juni 2014 schnitt er ihr auf einem Supermarktparkplatz in Gründau-Lieblos mit einem Akkurasierer einen Teil ihrer Haare ab, legte sich dort auch mit ihren Eltern an. Im Auto des Angeklagten fand die Polizei anschließend ein Waffenarsenal mit Messern, Baselballschlägern und Pfefferspray. Zuvor soll er im September 2013 versucht haben, die junge Frau am Radler-Sonntag „Kinzigtal Total“ abseits eines Radweges zwischen Lieblos und Gelnhausen-Roth zum Geschlechtsverkehr zu zwingen.

Die Flucht aus dem Amtsgericht in Gelnhausen gelang dem 35-Jährigen, der sich zu Beginn dieses Jahres dann selbst der Polizei stellte, am 22. Dezember 2014 in einer Verhandlungspause und auch bei der Berufungsverhandlung bat er jetzt auffällig oft um eine „Pinkelpause“. Im Landgericht sind sanitären Anlagen allerdings deutlich besser gesichert, sollte der inzwischen seit einem Jahr in Haft sitzende Angeklagte auch diesmal Fluchtgedanken gehabt haben, wären sie wohl chancenlos gewesen.

Aussichtslos war allerdings auch seine Hoffnung auf eine Strafmilderung: In der Berufungsverhandlung wurde zwar das Strafmaß für die versuchte Vergewaltigung heruntergesetzt, weil er – so formulieren Juristen das – von diesem Versuch zurückgetreten ist und es somit zu keinem sexuellen Kontakt kam. Acht Stalking-Fälle, zwei Körperverletzungen und eine gefährliche Körperverletzung reichten allerdings aus, um die Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten zu bestätigten. Da nur er Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hatte, wäre eine Erhöhung des Strafmaßes laut Jugendkammer zwar durchaus denkbar, aber aus juristischen Gründen nicht möglich gewesen.

Wirklich zufrieden waren alle Prozessbeteiligten damit allerdings nicht: Nach dem der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. Ansgar Klimke beim Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert hat, scheint die Rückfallgefahr nach einer Haftentlassung groß. „Für weitere Beziehungen brandgefährlich“, stellte Staatsanwalt Mathias Pleuser fest, Rechtsanwalt Steffen Heß, der als Nebenkläger das Opfer auftrat, erlebte in der Verhandlung ein „Konzert von Selbstmitleid“, das bis an die Schmerzgrenze gegangen sei. Die Vorsitzende Richterin Susanne Wetzel, die den 35-Jährigen während seines langwierigen Schlusswortes, in dem er immer wieder die junge Frau und ihre Familie angriff, mehrmals ermahnte, rechnet sogar mit einer erneuten Straffälligkeit: „Es bleibt die bittere Erkenntnis: Man muss darauf warten, dass es noch mal passiert.“ Dem Gelnhäuser, der wegen räuberischer Erpressung auch schon fast zwei Jahre im Gefängnis saß und zudem mehrfach vorbestraft ist, droht dann die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.


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