Die Übergriffe der Ritter von Rannenberg

Großkrotzenburg
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Wenn am Sonntag, den 10. August 2014, die Rannenberger Ritter zum mittelalterlichen Spektakel in unseren alten Ortskern einfallen, so geschieht dies in friedlicher Absicht.



zellerrannezellerranne1Dass dem nicht immer so wahr, beweist die Großkrotzenburger Chronik. Es wird darin von schändlichen Übergriffen der Rannenberger in der Zeit zwischen 1266 und 1282 berichtet. Friedrich III von Rannenberg, Ritter aus dem Orte Kälberau mit Burg am Fuße des Hahnenkamms, raubte mit bewaffneten Knechten den Ort Großkrotzenburg aus, als die meisten Bauern bei ihrer vorgeschriebenen Feldarbeit waren. Deshalb war es um so leichter den Frauen und Alten brauchbare Gegenstände zu stehlen. Als die Raubritter auch in den Stiftshof einbrachen ging der Schultheiß mit Drohungen gegen sie vor. Trotz seines Widerstandes nahmen sie 18 Hühner, 2 Enten und 3 Beile sowie Haushaltsgegenstände und Kleidungsstücke in ihren Besitz. Die Töpfe und Tiegel, meistens aus Eisen, konnten zu Waffen umgeschmiedet werden und die Kleidungstücke und sonstige Gegenstände wurden verkauft, ebenso wie das geraubte Vieh und Getreide, welches sie nicht für ihren Eigenbedarf brauchten. Dass, die Großkrotzenburger Bevölkerung nach wiederholten Überfällen an höherer Stelle Beschwerde einlegte, beweist ein Katalog mit einer Klageschrift und einer Aufzeichnung des geraubten Gutes, welche der Schultheiß dem St. Peter-Stift in Mainz überreichte. Was die Rannenberger zu dieser Tat veranlasste, geht aus dem darauf folgenden Gerichtsverfahren nicht eindeutig hervor. Weil die Stiftsherren nur die Vollmacht für ein geistliches Gericht innen hatten, brachten sie die Klage der Krotzenburger vor den Bischöflichen Stuhl zu Mainz. Es erfolgte die Exkommunizierung und das Interdikt über den Rannenberger Ritter Friedrich III. Das bedeutete für ihn den Ausschluss von allen sakralen Handlungen und Sakramenten, ja man verbot sogar den in den umliegenden Ortschaften das Läuten der KIrchenglocken in seinem Beisein. Das war zur damaligen Zeit eine der schwersten geistlichen Strafen. Wir erfahren weiterhin aus den Akten, dass sich der Rannenberger der Exkommunikation widersetzte und sich mit seiner Familie in die Kirchen der Nachbarorte zu den Sakramenten begeben hatte. So erging vom Bischöflichen Stuhl zu Mainz ein Erlass, dass alle Pfarreien von Alzenau und Umgebung ihm den Gottesdienst verweigern mussten, andernfalls sie ebenfalls mit Interdikt und Bann belegt würden.


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