Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Großkrotzenburg
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Häufig wird festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden.



Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. So schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen auch sein mögen, sie dürfen aber nicht zu einem Ärgernis oder gar zur Gefahr für andere werden.

Die Gemeindeverwaltung Großkrotzenburg bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. D.h. der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamt Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 Metern frei bleiben.

Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen kann der Besitzer von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die nicht auf das notwendige Maß zurück geschnitten wurden, ersatzpflichtig gemacht werden. Verkehrszeichen dürfen von den Anpflanzungen ebenfalls nicht verdeckt werden. Auch im Bereich von Straßenbeleuchtungen ist der Bewuchs so zurück zu schneiden, dass die Lichtquelle nicht beeinträchtigt wird.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke dahingehend zu überprüfen, ob ihre Anpflanzungen die o.g. Bestimmungen einhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, sollen die Anpflanzungen entsprechend zurück geschnitten werden. Die Anwohner werden gebeten, ihre Grundstücke zu überprüfen und erforderliche Rückschnitte und Säuberungsaktionen durchzuführen.


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