Parken auf Gehwegen wird nicht geduldet

Großkrotzenburg
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Das Ordnungsamt der Gemeinde Großkrotzenburg weist noch einmal alle Auto- und Motorradfahrer darauf hin, dass das Halten und Parken auf Gehwegen nicht gestattet ist.



Das Ordnungsamt der Gemeinde Großkrotzenburg hat in den vergangenen Wochen wiederholt feststellen müssen, dass die Bürgersteige zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Dies trifft besonders auf den neu errichteten Gehweg entlang der L 3309 zu.

Die Straßenverkehrsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht gestattet ist und mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird. In Ausnahmefällen sind die zur Verfügung stehenden Flächen auf Bürgersteigen gekennzeichnet. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen.


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