Sechs Monate auf Bewährung für Diebstahl im Mediamarkt

Lieblos
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Der Trick ist beliebt, mittlerweile aber anscheinend auch bekannt: Mit einer präparierten Einkaufstasche ist ein 35-jähriger Rumäne am 6. März diesen Jahres in den Media-Markt in Gründau-Lieblos marschiert und packte drei hochwertige Artikel ein.



gerichtDie Tasche war mit Alu-Folie ausgeklebt, damit die Diebstahl-Sicherungsanlage am Ausgangsbereich des Elektronikmarktes nicht anschlägt. Das Personal ließ sich aber nicht täuschen und hielt den Rumänen so lange fest, bis die Polizei eintraf. In der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen gab er jetzt alle Tatvorwürfe zu.

Um 17.41 Uhr hatte er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hanau den Markt betreten und soll dabei nicht alleine gewesen sein. Denn typischerweise treten die Täter bei derartigen Diebstählen immer zu zweit auf, seine vermeintliche Komplizin konnte in diesem Fall allerdings entwischen. Eingepackt hatte der Rumäne drei Tablet-PC im Wert von zirka 1350 Euro.

Ebenfalls typisch ist die „Karriere“, die der 35-Jährige seit seinem kurzen Aufenthalt in Deutschland vorzuweisen hat. Am 1. Dezember 2013 reiste er laut eigenen Angaben in die Bundesrepublik Deutschland ein, am 5. Dezember 2013 wurde er zum ersten Mal bei einem Diebstahl in Offenbach erwischt. Da wollte er Kleidung mitgehen lassen, anschließend wurde er noch bei einem Taschendiebstahl sowie beim Klau eines Apple-Books erwischt. Die Dunkelziffer dürfte allerdings enorm hoch sein.

Anfang Januar stand er deshalb zum ersten Mal in Frankfurt vor Gericht, nach seiner Festnahme am 6. März in Gründau wanderte er schließlich direkt in Untersuchungshaft. Die Zeit wird jetzt angerechnet, denn das Amtsgericht Gelnhausen verließ er als freier Mann. Wegen gewerbsmäßigen Betruges wurde er zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Rumäne, der in seiner kurzen Zeit in Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte, kündigte an, die Bundesrepublik schnellstmöglich wieder zu verlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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