Unfallflucht auf Möbelhaus-Parkplatz bleibt ungeklärt

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An zwei Tagen wurde im Amtsgericht Gelnhausen eine vermeintliche Unfallflucht am 30. März 2013 auf dem Parkplatz eines Möbelhauses in Gründau verhandelt – ohne Ergebnis.



gerichtAuf der Anklagebank saß eine junge Autofahrerin aus Langenselbold, die mit ihrem Audi beim Einparken ein anderes Auto gerammt haben sollte. Für eine Verurteilung reichten die Beweise allerdings nicht aus.

Am Fahrzeug eines 79-Jährigen aus Erlensee war ein Schaden von zirka 800 Euro entstanden, den er zunächst aber gar nicht bemerkt hatte. Erst als am nächsten Tag die Polizei vor seiner Tür stand, wurde er auf die Kratzer im Lack aufmerksam gemacht. Und auch die vermeintliche Verursacherin bekam Besuch von der Polizei, nachdem sich Passanten ihr Kennzeichen aufgeschrieben hatten. Sie hatte bereits einen kleinen Schaden an ihrem Pkw entdeckt, vermutete aber laut eigenen Angaben, dass jemand gegen ihr Auto gefahren sei und die Polizei jetzt den Täter ermittelt habe.

Dass beide Schäden zumindest geometrisch zusammen passen, stellte ein extra beauftragter Gutachter fest, allerdings sagte er in der Verhandlung auch aus, dass der kleine Zusammenstoß von den Fahrzeuginsassen vermutlich nicht wahrgenommen wurde. Die Langenselbolderin war an jenem Ostersamstag mit ihren Eltern und ihrer Schwester unterwegs, einen Unfall wollte allerdings niemand wahrgenommen haben. Zeugen hatten ausgesagt, dass sie einen Audi beobachtet hatte, der zunächst in eine Parklücke fahren wollte, dann aber wieder zurücksetzte, weil der Platz nicht ausreichte. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollte der Unfall bei diesem Manöver passiert sein.

Was letztendlich am 30. März 2013 auf dem Parkplatz des Möbelhauses in Gründau geschehen ist, wird sich vermutlich nicht mehr klären lassen. Das Gericht stellte das Verfahren gegen die junge Frau aus Langenselbold auf Kosten der Staatskasse ein.


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