Schlägerei in Diskothek ließ sich nicht aufklären

Lieblos
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Mit einer großen Platzwunde am Kopf und einer Schädelprellung wurde am 8. Dezember 2013 ein 34-jähriger Hanauer von einer Diskothek in Gründau ins Krankenhaus eingeliefert.



gerichtOffensichtlich hatte er zu vorgerückter Stunde einen Schlag mit einem gläsernen Gegenstand abbekommen. Als Tatverdächtiger musste sich ein 29-Jähriger aus Bad Nauheim wegen gefährlicher Körperverletzung im Amtsgericht Gelnhausen verantworten, allerdings reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus.

Wie zum Jahresende üblich, war die Diskothek gleich für mehrere Firmen-Weihnachtsfeier der Anlaufpunkt an diesem Abend. Auch das Opfer aus Hanau war mit Kollegen unterwegs und geriet auf der Tanzfläche mit einer Person in Streit, die er anschließend nicht mehr identifizieren konnte. Er erinnert sich nur noch daran, dass er danach Richtung Toilette gelaufen sei, sich nach einem „Hey“-Ruf umgedreht und anschließend mit einem Gegenstand einen Schlag abbekommen habe. Um was es sich dabei handelte, wusste er vor Gericht nicht mehr, glaubte aber, dass es ein Glas war.

Der Bad Nauheimer saß auf der Anklagebank, weil ihn eine 27-Jährige aus Linsengericht am Pullover erkannt haben will und die Sicherheitsmitarbeiter der Diskothek auf ihn hinwies. An das Gesicht des vermeintlichen Schlägers konnte sie sich allerdings nicht erinnern und identifizierte den Angeklagten auch in der Gerichtsverhandlung nicht. Alle anderen Zeugen waren wenig hilfreich, zumal gegen 2.40 Uhr auch auf allen Seiten reichlich Alkohol im Spiel war. Allein beim Angeklagten wurden in jener Nacht 2,47 Promille festgestellt, auch das Opfer hatte einiges intus.

Da ihn niemand als Täter identifizierte, blieb dem Gericht keine andere Wahl, als den 29-jährigen aus Bad Nauheim freizusprechen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.


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