24-jähriger Tankbetrüger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Gründau
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Seine hohe Rückfallgeschwindigkeit hätte einen 24-Jährigen aus Gründau jetzt beinahe ins Gefängnis gebracht.



gerichtAm 31. Januar 2013 war er vom Amtsgericht Hanau wegen Betruges verurteilt worden, nur zweieinhalb Monate später startete er eine neue Serie von Tankbetrügereien. Strafrichter Dr. Wolfgang Ott beließ es im Amtsgericht Gelnhausen zwar auch diesmal noch bei einer Bewährungsstrafe, warnte den Angeklagten allerdings: „Sie bekommen eine letzte Chance, ihr Leben straffrei zu führen.“

Am 12. April 2013 hatte der Gründauer seinen Mercedes für 19,57 Euro an einer Tankstelle in Gelnhausen-Hailer mit Benzin befüllt und war ohne zu bezahlen davon gerauscht. Auch am 3. Mai 2013 führte er dieses „Spielchen“ an einer Tankstelle in Hanau durch, diesmal hatte er für 20 Euro getankt. Am 22. Mai 2013 hinterließ er schließlich noch in Erlensee eine offene Rechnung von fast 50 Euro. Beglichen hatte er diese Beträge auch bis zum Verhandlungsbeginn noch nicht. „Ich habe Fehler gemacht“, gestand er zumindest die drei Anklagepunkte und versprach, zukünftig nicht mehr straffällig zu werden.

Daran sollte er sich halten, denn ansonsten muss er tatsächlich ins Gefängnis. Nach sechs Verurteilungen zu Geldstrafen in den vergangenen Jahren, allesamt ebenfalls wegen Betruges, verurteilte ihn Strafrichter Ott diesmal zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er binnen drei Monaten die offenen Rechnungen an den drei Tankstellen bezahlen und zudem 50 Stunden gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.


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