Autofahrt mit 2,66 Promille?

Gründau
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Stark alkoholisiert soll sich ein 50-Jähriger aus Gründau im März diesen Jahres hinters Steuer seines Autos gesetzt haben und nach Hause gefahren sein.



gerichtEin Passant hatte die Polizei informiert, jetzt muss sich der Gründauer wegen einer Trunkenheitsfahrt im Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Allerdings macht er selbst keine Angaben und da am ersten Verhandlungstag einer der ermittelnden Polizisten nicht erschienen war, muss der Prozess am kommenden Dienstag fortgesetzt werden.

Gegen 11.55 Uhr soll der 50-Jährige an den Fischteichen nahe Hain-Gründau am 30. März 2014 in seinen Pkw gestiegen sein. Ein 59-jähriger Handelsvertreter, der mit Tochter und Enkelkind zufällig dort spazieren ging, sagte aus, dass ein torkelnder Mann von einer Hütte zu einem Auto gelaufen sei, der dann mit den Worten „Ist mir egal“ eingestiegen und losgefahren sei. Anschließend merkte er sich das Kennzeichen und informierte die Polizei. Allerdings: Das Gesicht des vermeintlichen Trunkenboldes hat er nicht mehr in Erinnerung, im Gerichtssaal konnte er den Angeklagten jedenfalls nicht identifizieren.

Anhand des Autokennzeichens machte die Polizei nach dem Anruf des Handelsvertreters den Wohnsitz des Angeklagten ausfindig und traf diesen auch dort an. Zu den genaueren Umständen sollte einer der ermittelnden Polizisten vor Gericht Angaben machen, allerdings fehlte dieser unentschuldigt. Daher steht bislang nur fest: Beim Angeklagten wurden anschließend 2,66 Promille festgestellt. Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag um 8.15 Uhr fortgesetzt.


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