Angeklagter mit schlechter Ausrede

Gründau
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Wenn ein Angeklagter nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erscheint, braucht er eine gute Ausrede.



gerichtDas dachte sich offenbar auch ein Mann aus dem bayerischen Stockstadt, der sich im Amtsgericht Gelnhausen wegen eines Diebstahls in einem Baumarkt in Gründau verantworten sollte. Eine Stunde vor Verhandlungsbeginn meldete er sich telefonisch im Gericht und kündigt sein verspätetes Eintreffen an, weil er auf der Autobahn im Stau stehen würde und er sich im „Hessischen“ nicht auskennen würde. Daraufhin wurden ihm etwas mehr als die üblichen 15 Minuten eingeräumt, eingetroffen war er allerdings auch danach nicht. Und umso länger Gericht und Staatsanwaltschaft auf den Angeklagten warteten, umso mehr wuchs das Misstrauen. Schließlich ist die Strecke von Stockstadt nach Gelnhausen durchaus in einer Stunde machbar, zudem rief er von einer Festnetznummer an und stand daher zumindest zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Stau. Und da er offenbar zumindest den Baumarkt in Gründau zu kennen scheint, in dem er ja den Diebstahl begangen haben soll, sollte ihm auch Gelnhausen nicht allzu fremd sein. Vor einer Strafe schützte ihm sein Fernbleiben daher nicht: Gegen ihn wurde ein Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro verhängt, der ihm jetzt schriftlich zugestellt wird.


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