Parlamentsvorsteher erinnert an kurhessische Gemeinde-Ordnung von 1834

Gründau
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Der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Gründau, Norbert Breunig, hat in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13. Oktober 2014 an den Erlass der kurhessischen Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834, erinnert.



In seiner kurzen Ansprache würdigte er die fortschrittliche Rolle dieser vor 180 Jahren erlassenen Gemeindeordnung, die weit über die Regelungen in der preußischen Städteordnung des in preußischen Diensten stehenden Nassauer Freiherrn vom Stein. Die kurhessische Ordnung galt für alle Kommunen, ob große oder kleine, ob Stadt oder Landgemeinde. Der Aufbau der Vorschriften erinnert an den unserer heutigen Hessischen Gemeindeordnung: Die Rechtsstellung der Gemeinden, die Gemeindeangehörigen und die Gemeindeorgane nehmen die eine Hälfte der Paragraphen ein, der Gemeindehaushalt und die staatliche Aufsicht die andere Hälfte.

Gegenüber früheren Vorschriften wurde der Bürgermeister von den Vertretern der Wahlberechtigten bestimmt und nicht mehr - wie früher der Schultheiß - vom Landesherrn. Strenge Vorschriften gab es für den für die Finanzen zuständigen Beigeordneten, der vor Antritt seines Amtes sogar eine Kaution hinterlegen musste. Der Haushaltsplan musste im Oktober aufgestellt werden. Die Befugnisse der staatlichen Aufsichtsbehörden waren viel stärker als heute, insbesondere die Aufsicht über die Gemeindefinanzen. Der kurhessische Staat ist zwar 32 Jahre später untergegangen, die preußischen Eroberer hatten es aber nicht eilig eine neue Gemeindeordnung zu erlassen und so dauerte es etliche Jahre bis die kurhessische Ordnung aufgehoben wurde.


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