Kaminsky: „In unserer Stadt ist kein Platz für Nazis!“

Hanau
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„Es ist gut, dass Sie alle wieder da sind. Es ist traurig und enttäuschend, dass Sie heute wieder alle da sein müssen. Es ist noch keine drei Wochen her, dass wir uns hier an gleicher Stelle versammelt haben, um ein deutliches Signal zu geben: in unserer Stadt ist kein Platz für Nazis! … Weil Menschen, die hier leben, es nicht verdienen, durch die Parolen und Hetztiraden der NPD in Angst und Schrecken versetzt werden. Gemeinsam stellen wir uns diesem Gedankengut entgegen! Alle jene, die die NPD in Angst und Schrecken versetzt, brauchen auch unsere öffentliche Solidarität.“



Diese sehr klaren Worte von Oberbürgermeister Claus Kaminsky anlässlich einer Kundgebung in der Woche vor der Bundestagswahl auf dem Hanauer Marktplatz dürfen auch weiterhin im Internet auf der Seite der Stadt Hanau (www.hanau.de) veröffentlicht werden. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist mit ihrer Klage auf Unterlassung vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt gescheitert. Zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung ist die Entscheidung des Gerichts, die NPD-Klage abzuweisen, am Dienstag nachmittag im Hanauer Rathaus eingegangen.

„Ich stehe zu jedem Wort, das ich während der Kundgebung im September gesagt habe,“ freut sich Kaminsky nach eigenen Worten sehr über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die seine Position stützt, und erinnert daran, dass er sich bereits im Oktober letzten Jahres geweigert hatte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die NPD hatte in der Rede des OB gegen Intoleranz und Rassismus vermeintlich „ehrverletzende und diffamierende Äußerungen“ gesehen und hatte daraus Verstöße gegen das Neutralitätsgebot sowie gegen das Sachlichkeitsgebot gesehen. Nachdem der Hanauer Oberbürgermeister die Forderung zurückgewiesen hatte, seine Rede aus dem Internet zu nehmen und seine Äußerungen künftig zu unterlassen, hatte die NPD den Weg vor das Verwaltungsgericht eingeschlagen. In ihrer Klage vertrat sie unter anderem die Auffassung, dass ein Oberbürgermeister „ein Bekenntnis gegen Rechts weder selbst abzugeben noch sich an entsprechenden Bekenntnissen Dritter zu beteiligen hat“.

Die Stadt hält dem entgegen, dass der von Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Oberbürgermeister nicht nur die Amtspflicht zur Neutralität hat, sondern sich auch um die Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens kümmern muss. Angesichts von rund 20.000 Hanauer Einwohnern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gehört es nach Ansicht Kaminskys gerade auch zu seinen Amtspflichten, „diesen Menschen zu sagen, dass sie ohne Angst in Hanau leben können und die politischen Forderungen einer NPD mit den Wertvorstellungen einer demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar sind.“ Er werde sich als Oberbürgermeister der Stadt Hanau auch in Zukunft gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus aussprechen und für die Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung einsetzen. Dabei hoffe er sehr, so der OB ergänzend, dass der Antrag des Bundesrates, die NPD für verfassungswidrig zu erklären, Erfolg habe. „Dieser Antrag ist das richtige und deutliche Zeichen für Demokratie.“ Eine unmittelbare Konsequenz aus den insgesamt drei angemeldeten NPD-Kundgebungen im Herbst vergangenen Jahres war schließlich auch die Bildung eines „Hanauer Bündnis‘ für Vielfalt“, das sich auf Initiative des Oberbürgermeisters zusammengefunden hat. Hier engagieren sich seither Fraktionen und Gewerkschaften, Kirchen- und Religionsgemeinschaften sowie Kulturvereine, um gemeinsam Strategien für den künftigen Umgang mit rechtsextremistischen Tendenzen in der Stadtgesellschaft zu entwickeln.

„Unsere Geschichte hat uns gelehrt, dass mit Schweigen und Ignorieren sich das Problem der rechtsextremistischen Bewegung nicht aus der Welt schaffen lässt. In einer wehrhaften Demokratie dürfen wir uns nicht wie kleine Kinder verhalten, die sich die Augen zuhalten und hoffen, dass sie dann keiner sieht,“ erinnert Kaminsky an seine Worte in der September-Rede und erklärt abschließend, dass „wenn alle maßgeblichen Repräsentanten eines Gemeinwesens hinsichtlich der Angriffe auf den Kernbereich der Verfassung einem Neutralitätsgebot unterworfen werden sollen, dann fallen wesentliche Meinungsführer zur Verteidigung unserer Grundordnung aus.“ Diese offensichtliche Strategie der NPD könne und wolle er nicht widerspruchslos hinnehmen.


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