21-Jähriger erhält milde Strafe für Tötung des Vaters

Hanau
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Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten für die Tötung des eigenen Vaters, so lautet das Urteil der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Hanau für einen inzwischen 21-Jährigen Türken, der am 26. Januar diesen Jahres in der Hanauer Nordstraße dem Oberhaupt seiner Familie die Kehle durchgeschnitten hatte.



gerichtDas Gericht, das als Jugendkammer tagte, begründete die milde Strafe vor allem mit der Gewalttätigkeit des Opfers, das gedroht haben soll, die Familie umzubringen. Mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe unter drei Jahren bleibt dem Türken zudem die Abschiebung in sein Heimatland erspart. Dort drohe dem 21-Jährigen möglicherweise Blutrache, gab sein Verteidiger zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Nach dem es bereits Tage zuvor zum wiederholten Male heftige Auseinandersetzungen zwischen Vater und Sohn gegeben hatte und der Angeklagte drei Nächte im Freien geschlafen hatte, trafen sich beide am Vormittag das 26. Januar 2014 zunächst auf einem Parkdeck in Hanau. Dort kam es erneut zu einem Streit, bei dem der Sohn Pfefferspray gegen seinen Vater einsetzte. Zurück in der Wohnung soll der 48-Jährige Morddrohungen gegen die Mutter ausgesprochen haben, daraufhin griff sich der 21-Jährige ein Küchenmesser und folgte dem Vater, der über den Balkon im zweiten Obergeschoss in den Garten sprang. Dabei zog er sich einen Wirbelbruch zu und blieb liegen, der Sohn kniete sich über den Mann und schnitt ihm mit dem Messer die Kehle durch. Die Tötung seines Vaters bestritt der Türke nicht, an die Tat selbst will er sich aber nicht mehr erinnern können.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den damals 20-Jährigen für eingeschränkt schuldfähig erklärt, bei der „Spontantat“ soll er zudem eingeschränkt steuerungsfähig gewesen sein. Der Sohn hatte nach der Tat zunächst seine Mutter, die vermutlich die Tötung vom Balkon aus mitansehen musste, weggeführt und sich anschließend der bereits eingetroffenen Polizei gestellt. Das Gericht würdigte zudem, dass er während des Verfahrens an der Aufklärung mitwirkte. Der Vater hingegen habe die Familie über Jahr hinweg terrorisiert, der Angeklagte, der fast täglich in der Autowerkstatt seines Vaters mithelfen musste und deshalb keine Hausaufgaben machen konnte, diese Demütigungen über einen langen Zeitraum ertragen. Das Opfer hatte 2009 seine Familie nach Hanau geholt, das Familienleben soll anschließend von grundloser Gewalttätigkeit geprägt gewesen sein.


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