Kesselstadt: Stadt geht gegen illegales Wettbüro vor

Kesselstadt
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Ohne Genehmigung seitens der Stadt Hanau hat im Stadtteil Kesselstadt in der Kastanienallee 39 ein Wettbüro eröffnet. Das stellte die städtische Bauaufsicht bei einer Kontrolle fest. „Wir werden diese Vorgehen unter keinen Umständen dulden und sorgen für die Stilllegung des Wettbüros unter Androhung von erheblichem Zwangsgeld“, kommentierte Oberbürgermeister Claus Kaminsky erbost. „Sollten die Betreiber nicht reagieren, werden wir die Lokalität versiegeln“, ergänzt der OB.



Genehmigt worden sei an dieser Stelle lediglich der Betrieb einer Gaststätte, erläutert Kaminsky. Die Bauaufsicht Hanau habe am 6. Februar 2015 auf entsprechenden Antrag eine Umnutzung der ehemaligen Sparkassen-Filiale in eine gastronomische Nutzung als Café mit angrenzendem Kiosk genehmigt. „Die Bauaufsichtsbehörde verlangt bei solchen Bauanträgen immer eine umfangreiche Betriebsbeschreibung, aus der hervorgehen muss, welche Tätigkeiten die zukünftige Nutzung umfassen soll. Ein Wettbüro ist ausdrücklich von der Bandbreite dieser Baugenehmigung nicht umfasst“, erklärt Oliver Preiss von der Hanauer Bauaufsicht. Wettbüros stellten in der Regel sogenannte Vergnügungsstätten dar. Eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens sei in wohnlich geprägten Gebieten nicht gegeben, so Preiss weiter.

Erst Mitte April hatte der OB diesen Sachverhalt der Öffentlichkeit erläutert und versprochen, dass man seitens der Stadt keine Erlaubnis für ein Wettbüro erteilen werde und zudem gegen die illegal aufgestellten Werbetafeln auf dem Gelände ebenfalls vorgehen werde. „Es handelt sich hier eindeutig um ein Wohngebiet und daher hätte auch ein Antrag auf Zulassung eines Wettbüros keine Chance auf einen positiven Bescheid“, erklärte Kaminsky damals. Aus diesem Grund habe die Bauaufsicht auch unmittelbar nach Bekanntwerden der offensichtlich beabsichtigten Nutzungsaufnahme Maßnahmen in die Wege geleitet, um die unrechtmäßige Zustände an der Kastanienallee zu beheben. „In der Vergangenheit ist die Bauaufsicht bereits in ähnlich gelagerten Fällen gegen die illegale Nutzung von Wettbüros eingeschritten und wurde darin auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt“, erinnert der OB. Auch in diesem Fall wisse man, dass man städtischerseits auf der Seite des Rechts sei und werde gegen das dreiste Handeln der Betreiber entsprechend vorgehen.


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