Joachim Götz zum Ortsgerichtsschöffen ernannt

Großauheim
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Zum neuen Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtsbezirkes Hanau II – Großauheim wurde dieser Tage Joachim Götz bestellt.



Er ist damit neben Manfred Herrmann, Walter Loll und Karl Müller einer der vier Ortsgerichtsschöffen, die künftig gemeinsam mit Ortsgerichtsvorsteher Diethard Renner den Großauheimer Bezirk betreuen. Götz tritt die Nachfolge von Karl Heinz Röhrig an, der im Dezember 2015 das Amt niederlegt.

Amtsgerichtsdirektor Meinrad Wösthoff vereidigte ihn und ernannte ihn zum Ehrenbeamten. An der Feierstunde nahmen neben dem Ortsgerichtsvorsteher auch Edith Schäfer und Miriam Stramm als Vertreterinnen der Stadt teil. In Hanau gibt es insgesamt sechs Ortsgerichtsbezirke. Während die Stadtteile Groß- und Klein-Auheim, Wolfgang, Steinheim und Mittelbuchen über eigene Ortsgerichte verfügen, ist das Ortsgericht Innenstadt auch für die Stadtteile Kesselstadt, Nordwest und Lamboy-Tümpelgarten zuständig.

Die Aufgaben der Ortsgerichte sind vielfältig. Ein wichtiger Service ist die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften, von großer Bedeutung ist die Beglaubigung im Grundstücksverkehr. Auch stellen Ortsgerichte Nachlassinventare auf und erstatten Sterbefallanzeigen. Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen. So schätzen Ortsgerichte zum Beispiel auch den Wert beweglicher Sachen und den von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind. In diesen Fällen ermitteln die Ortsgerichte die Höhe eingetretener Schäden.

Das Ortsgericht kümmert sich sogar um Haustiere, wenn Nachlässe gesichert oder Wohnungen versiegelt werden müssen. Haustiere werden dann bei Nachbarn oder im Tierheim untergebracht.

Foto: Miriam Stramm und Edith Schäfer (Stadt Hanau/Zentrale Verwaltung), Ortsgerichtsvorsteher Diethard Renner, Ortsgerichtsschöffe Joachim Götz, Direktor des Amtsgerichtes Meinrad Wösthoff.


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