Sozialamt des MKK um über 50.000 Euro betrogen?

Hasselroth
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Weil er das Kommunale Center für Arbeit (KCA) um über 50.000 Euro betrogen haben soll, musste sich ein 51-Jähriger inzwischen in Hasselroth lebender Mann im Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte ihn angeklagt, weil er sieben Mal Sozialhilfe beantragt haben soll, obwohl er zeitgleich im Unternehmen seiner Lebensgefährtin, die ebenfalls auf der Anklagebank saß, tätig gewesen sein soll.



gerichtIn dem aufwendigen Prozess einigten sich die Beteiligten schließlich darauf, gegen eine Geldauflage das Verfahren einzustellen.

Der Sozialbetrug soll zwischen dem 16. März 2006 und dem 23. April 2009 stattgefunden haben. Insgesamt sieben Mal füllte er in diesem Zeitraum beim KCA einen Antrag auf Unterstützung aus. Laut Anklage soll er während dieser drei Jahre aber für die Betreibergesellschaft eines Parkhauses in Gelnhausen tätig gewesen sein, die seiner 43-Jährigen Lebensgefährtin bis 2010 gehörte. Dabei soll der Elektroniker auch ein Fahrzeug genutzt haben, das auf dieses Unternehmen zugelassen war. Exakt 50.058,90 Euro soll das in eheähnlichen Verhältnisse lebende Paar somit eingestrichen haben. Dass das Unternehmen, das auf den Namen der Frau lief, die Initialen der beiden Angeklagten im Firmennamen hatte, bestärkte den Verdacht der Staatsanwaltschaft, dass hier zu Unrecht staatliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. In den Akten tauchten auch Rechnungen und Bestellungen auf, die der Angeklagte unterschrieben hatte, eine Visitenkarte mit seinem Namen scheint es ebenfalls gegeben zu haben.

Der zuvor in Wächtersbach und Langenselbold wohnhafte 51-Jährige bestritt allerdings zumindest den absichtlichen Sozialbetrug. Seine jetzige Lebensgefährtin habe er bei einer privaten Feier kennengelernt und ihr eine Wohnung in seinem Haus angeboten. Während er mit seinen Kindern im Parterre gelebt habe, sei die 43-Jährige mit ihrem Sohn in den ersten Stock gezogen. Dabei habe es sich um eine eigenständige Wohnung gehandelt, für die sie auch einen separaten Mietvertrag abgeschlossen habe. Eine Beziehung zwischen beiden sei erst 2010 und somit gut ein Jahr nach dem angeklagten Zeitraum entstanden. Er habe für das Unternehmen „hier und da telefoniert“, aber keinesfalls die Firma wie von der Staatsanwaltschaft vermutet maßgeblich geführt.

Nachdem der Prozess vor zwei Jahren schon einmal abgebrochen wurde, weil zunächst die Entscheidung des Sozialgerichts abgewartet werden sollte, drohte nun auch der zweite Termin zu platzen. Eine wichtige Zeugin meldete sich kurzfristig krank, die Frau aus der Gemeinde Jossgrund sollte dazu gehört werden, welche Tätigkeiten der 51-Jährige tatsächlich für die Betreibergesellschaft des Parkhauses ausgeübt hatte. Um nicht erneut alle Beteiligten, darunter auch die zuständigen Mitarbeiter des KCA, laden zu müssen, einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger samt Angeklagten darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. 5.000 Euro muss er jetzt an das KCA zahlen, dann droht ihm zumindest keine strafrechtliche Verfolgung mehr. Den restlichen Betrag wird die Behörde aber vermutlich zusätzlich von ihm einfordern. Das Verfahren gegen die 43-jährige Mitangeklagte wurde ohne Auflagen eingestellt.


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