Burgjoß: Rosenmontag endete im Polizeiwagen

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Im Polizeiwagen endete für eine inzwischen 20-Jährige aus Flörsbachtal der diesjährige Rosenmontag in Burgjoß: Offensichtlich aufgrund zu heftigen Alkoholkonsums geriet die Auszubildende gleich mit mehreren Personen in Streit und biss dabei einer Kontrahentin sogar in die Wange.

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landgerichtJetzt musste sich die junge Frau wegen Körperverletzung in mehreren Fällen im Amtsgericht Gelnhausen vor Jugendrichter Florian Günthner verantworten.

Mit einer Sektflasche in der Hand sei sie am Mittag mit einer Freundin von Oberndorf nach Burgjoß gelaufen, um zunächst beim Umzug mitzufeiern, ab dem Nachmittag würden ihre Erinnerungen an den 3. März 2014 dann allerdings schon aussetzen. Dass sie am Abend im Polizeiauto gesessen habe, wisse sie wieder, an die Auseinandersetzungen zuvor könne sie sich aber auch heute nicht mehr erinnern. Das lag vermutlich an den über zwei Promille, die die Polizei noch am Abend per Atemalkoholtest bei ihr feststellte; ein Zeuge sagte zudem aus, dass sie ohne Schuhe unterwegs war.

Der Alkoholkonsum hatte offenbar schlimme Folgen: Nachdem sie gegen 21 Uhr einen 26-Jährigen aus Steinau und dessen Kollegen im Festzelt „anbaggerte“, schalteten sich deren Freundinnen ein und die Angeklagte verteilte den ersten Schlag ins Gesicht. Der 26-Jährige führte sie anschließend nach draußen, wo sich zwei weitere junge Frauen, offenbar in der Annahme, er wollte ihr etwas antun, einmischten. In der Folge setzte es einen weiteren Schlag ins Gesicht, der mit einer blutigen Nase bei einer inzwischen 21-jährigen Steinauerin endete. Besonders intensiv kümmerte sich die Angeklagte um eine andere Kontrahentin: Sie setzte sich auf ihren Unterleib und biss ihr in die rechte Wange. Beide Opfer mussten ärztlich versorgt werden, ob nach dem Wangenbiss eine Narbe zurückbleibt, wird sich noch zeigen. Vor Gericht entschuldigte sich die Flörsbachtalerin jetzt für ihre Taten.

Jugendrichter Günthner erklärte die 20-Jährige wegen Körperverletzung in vier Fällen für schuldig und sprach eine Verwarnung aus. Die Auszubildende muss 1.000 Euro an das Opfer des Wangenbisses und 400 Euro an die junge Frau mit der blutigen Nase zahlen. Weitere 200 Euro bekommt die AWO-Suchtberatung. Außerdem wurde sie angewiesen, ein Jahr lang kein Alkohol zu trinken und drei Gespräche bei einer Beratungsstelle wahrzunehmen.


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